Hallo zusammen,
da ich ziemlich neu in Familie bin, benötige ich Hilfe in einem FH-Verfahren:
Das LfF hat einen Antrag auf Festsetzung im vereinfachten Unterhaltsverfahren gestellt. Der Antragsgegner hat sich einen Anwalt genommen, der die Aktivlegitimation rügt. Das Formular für Einwendungen wurde nicht benutzt, mit der Begründung, "das auf dem Formular kein Punkt ersichtlich ist, welchen man ankreuzen könnte, um die Recht des Mandanten sicherzustellen".
Der Antrag für den laufenden Unterhalt wurde daraufhin zurückgenommen, da akutell keine Zahlungen mehr erfolgen, jedoch mit dem Hinweis, dass weitere Einwendungen nur mit dem Formular erfolgen können.
Der RA des Antragsgegners hält an der Einwendung der Aktivlegitimation fest und besteht hier auf einen Nachweis. Weiterhin wendet er ein, dass sein Mandant in irgendeiner Form wirksam in Verzug gesetzt wurde (auch ohne Formular).
Wie muss ich hier jetzt vorgehen? Muss ich die Einwendungen überhaupt beachten ohne Formular? Schicke ich nochmals ein Formular an den Anwalt zum Ausfüllen? Fordere ich bei dem LfF einen Nachweis über die In-Verzug-Setzung und die Zahlung der UVG-Leistungen an? Oder erlass ich gleich einen Beschluss über den geltend gemachten Unterhalt, weil das Formular nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt wurde?
Ich habe auch gehört, dass seit 01.01.2017 ein Formularzwang nicht mehr besteht für Einwendungen!? Stimmt das?