Beitritt zu GmbH & Co. KG - Vertragsbedingungen, etc.

  • Hallo, :)

    2 minderjährige Kinder (13 + 16) sollen Kommanditisten einer GmbH & Co. KG werden (vermögensverwaltende Familiengesellschaft; Vater ist GF der GmbH und alleiniger Kommanditist; der Vater hat sich als sehr geschickt im Umgang mit der Vermögensverwaltung erwiesen; die Familie ist sehr vermögend und den Kindern „fehlt es an nichts“). Eingebracht werden soll das komplette Barvermögen der Kinder (ca. 270.000 EUR und 300.000 EUR). Parallel gibt es eine Schenkung im Wert von je ca. 165.000 EUR durch die Übertragung vonTeilkommanditanteilen. Die volljährige Schwester der Kinder tritt ebenfalls als Kommanditistin bei. Der Vertrag wurde unter Beteiligung von Ergänzungspflegern abgeschlossen. Die Kinder wurden angehört (auch detailliert zu den einzelnen Vertragsbedingungen) und haben dem Vertragsabschluss zugestimmt.

    Vertragsbedingungen u.a.:
    -Kündigung des Gesellschaftsvertrags nicht vor Vollendung des 30. Lebensjahres
    -beim Ausscheiden aus der Gesellschaft Anspruch auf in 3 Jahresraten zu zahlendes Auseinandersetzungsguthaben abzgl. eines Abschlags von 30%
    -Auseinandersetzungshaben nicht verzinslich

    Hinweis: nach dem Abschlag von 30% verbleiben unter Zugrundelegung der aktuellen Vermögensverhältnisse von der Schenkung noch 25.500 EUR bzw. 34.500 EUR

    Nachdem ich mitgeteilt habe, dass der Vertrag so nicht genehmigungsfähig ist, da die Bindung viel zu lange ist, soll nun ein Sonderkündigungsrecht zum 18. Geburtstag entsprechend § 723 BGB (ggf. mit gewissen Modifikationen) eingebaut werden. Da allerdings auch in diesem Fall gelten würde, dass das Auseinandersetzungsguthaben nur in Raten ausgezahlt wird, werde ich verlangen, dass nicht das komplette Vermögen eingebracht wird, da die Kinder sonst an ihrem 18. Geburtstag ohne liquides Vermögen sind.

    Wieviel Geld erachtet ihr als notwendig, welches den Kindern (unter Berücksichtigung, dass sie bei einer Kündigung gem. § 723 BGB nach einem Jahr die erste Rate in Höhe von ca. 100.000 EUR erhalten würden) zur Verfügung stehen muss – 20.000 EUR??? Im Hinblick auf ihre Unterhaltspflicht müssen die Eltern ohnehin Geld für die Ausbildung, Unterkunft, den Lebensunterhalt, etc. zur Verfügung stellen, aber es ist mir wichtig, dass die Kinder einen gewissen Betrag zur freien Verfügung haben.

    Würdet ihr eine Verzinslichkeit des Auseinandersetzungsguthabens verlangen?

    Mir ist bewusst, dass es für einen 18-jährigen schwierig ist, binnen ein paar Monaten entscheiden zu müssen, ob er aus der Gesellschaft austritt, und ich bin auch nicht besonders glücklich über das Vertragskonstrukt. Allerdings sieht der Gesetzgeber den 18-jährigen als dazu befähigt an, solche Entscheidungen zu treffen, und ich sehe es als argumentativ schwierig an, weitergehende Kündigungsmöglichkeiten zu fordern.

  • Nein, das ist nicht der gleiche Fall.

    Und ich hätte auch bei Nichtvorliegen eines Erwerbsgeschäfts eine Genehmigungspflicht nach § 1812 BGB, da die Kinder zu einer Verfügung über ihrer Wertpapiere (Einbringen in die Gesellschaft) verpflichtet werden.

  • Ich hätte generell Bedenken:

    a) Der Vater war bisher sehr geschickt bedeutet, er hatte bisher auch Glück. Wer sagt denn, dass das künftig auch so ist? Dann ist das gesamte Vermögen der Kunder erst gebunden und dann weg.

    b) Warum ein Abschlag im Falle des Ausstiegs? Nimm mal an, Vater und Kunder zerstreiten sich im Laufe der Pubertät. Dann verlieren die Kinder 30% des ihnen zudiesem Zeitpunkt zustehenden Kapitalanteils - denn die Schenkung ist jetzt, künftig ist dann der Abschlag. Faktischeine unbestimmte Rückschenkung unbekannten Ausmaßes.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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