Guten Tag,
weiß hier zufällig jemand, ob es ein "Vorläufergesetz" vor dem Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (Bundeserziehungsgeldgesetz, BErzGG) gegeben hat?
Dieses ist ja dann mit in Kraft treten des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes 1(BEEG) außer Kraft getreten.
Ich hänge gerade etwas bei der Überprüfung eines Dienstjubiläums. In den 80ziger Jahren hatte eine Angestellte gem. § 50 Abs. I, lit. a) BAT Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge wegen ihrer neugeborenen Kinder genommen. Diese gilt nicht als Beschäftigungszeit § 50 Abs. 3 S. 1 i. V. m. § 19 BAT, welche wiederum gem. § 39 i. V. m. § 20 BAT in die Berechnung der Dienstzeit einfließt. Somit durfte diese Zeit des Sonderurlaubs gem. § 50 BAT nicht bei der Berechnung des Dienstjubiläums beachtet werden.
Mich interessiert nun einfach, ob die Angestellte damals schon die Möglichkeit gehabt hat, so etwas wie Elternzeit zu nehmen, die ja Kraft Gesetzes -neben den Zeiten des § 19 BAT -als Beschäftigungszeit und somit als Dienstzeit zu beachten gewesen wäre.
Danke:)