Ich führe ein Aufgebotsverfahren nach §§ 1970 ff. BGB durch. Nunmehr liegen mir die Forderungsanmeldungen vor und es ergeben sich für mich 3 Fragen:
1. Wer prüft diese Forderungen dem Grunde und der Höhe nach? Ich? Für den Ausschließungsbeschluss?
2. Viele Forderungen richten sich gegen die Erben, z.B. für nach dem Tod weiterlaufende Darlehensbeträge, Betreuungskosten für die minderjährigen Kinder, Sachverständigenkosten des TV usw. Gehört das alles mit rein?
Ich mache das zum ersten Mal. Danke für eure Hilfe!