Schuldner schickt Schlüssel ans Gericht

  • Guten Morgen!

    Heute Nachmittag steht bei mir ein Einfamilienhaus zur Versteigerung an. Heute morgen erhalten wir mit der Post vom Schuldner den Schlüssel zum Objekt übersandt. Ohne Anschreiben usw. Laut Absendeadresse ist er aus dem Objekt ausgezogen.

    Zwangsverwaltung ist keine angeordnet.

    Hat das schonmal jemand gehabt? Ich tendiere dazu, den Schlüssel an den Schuldner zurück zu senden. Was meint ihr?

    Viele Grüße,
    Frl. Steppi

  • Guten Morgen,

    ich würde den Schlüssel wohl dem Ersteher übergeben mit dem Hinweis, dass ich einen Austausch der Schlösser empfehlen würde. Es ist doch nett vom Schuldner, dass er den neuen Eigentümern eine teure Wohnungsöffnung ersparen will :)

  • Ich bin weder Bote noch Verwahrstelle. Gerade ohne Anschreiben, in dem der Schuldner ausdrücklich erklärt, was er gerne hätte was wir damit bitte machen sollen, würde ich den zurücksenden. Man kann den Ersteher aber darauf hinweisen, dass der Schuldner das Objekt schon geräumt hat. Wie der sich Zugang verschafft, muss er sich überlegen. Und wer kein Schloss austauschen kann, benötigt sowieso einen Schlüsseldienst.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Vielen Dank für die Antworten!

    Ich teile die Überlegungen von Araya. Da der Schlüssel ohne Anschreiben kam, ist es mir tatsächlich zu heikel, ihn im Falle eines Zuschlags direkt an den Ersteher heraus zu geben.

  • Hallo,
    ich habe einen ganz ähnlichen Fall. Auch mir hat der Schuldner (der nicht im Objekt wohnt) die Schlüssel geschickt.
    Allerdings schreibt er in seinem Anschreiben: "Anbei die Schlüssel für das Objekt zu Ihrer Verwahrung"

    In diesem Fall kann ich wohl tatsächlich die Schlüssel nach Zuschlag an den Ersteher aushändigen (mit dem Hinweis, dass
    er zwar mit Zuschlag Eigentümer wird, es aber noch eine Frist für die Zuschlagsbeschwerde gibt)!?

    Danke schon jetzt für eure Hilfe!

  • Und was machst du mit dem Schlüssel bis zum Zuschlag?
    Was machst du, wenn er abhanden kommt?

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  • Hallo,
    ich habe einen ganz ähnlichen Fall. Auch mir hat der Schuldner (der nicht im Objekt wohnt) die Schlüssel geschickt.
    Allerdings schreibt er in seinem Anschreiben: "Anbei die Schlüssel für das Objekt zu Ihrer Verwahrung"

    In diesem Fall kann ich wohl tatsächlich die Schlüssel nach Zuschlag an den Ersteher aushändigen (mit dem Hinweis, dass
    er zwar mit Zuschlag Eigentümer wird, es aber noch eine Frist für die Zuschlagsbeschwerde gibt)!?

    Danke schon jetzt für eure Hilfe!

    Wann ist denn der Versteigerungstermin?

  • Im Augenblick liegt er in einem Umschlag im Aktendeckel... Was soll ich denn sonst damit machen? Er ist ja jetzt nun mal da!?!

    Ab damit in den Tresor, in dem sich die Testamente befinden. Dann hat das Landgericht bei der Geschäftsprüfung gleich etwas zu beanstanden.

  • Hallo,
    ich habe einen ganz ähnlichen Fall. Auch mir hat der Schuldner (der nicht im Objekt wohnt) die Schlüssel geschickt.
    Allerdings schreibt er in seinem Anschreiben: "Anbei die Schlüssel für das Objekt zu Ihrer Verwahrung"

    In diesem Fall kann ich wohl tatsächlich die Schlüssel nach Zuschlag an den Ersteher aushändigen (mit dem Hinweis, dass
    er zwar mit Zuschlag Eigentümer wird, es aber noch eine Frist für die Zuschlagsbeschwerde gibt)!?

    Danke schon jetzt für eure Hilfe!

    Wann ist denn der Versteigerungstermin?

    Der muss noch bestimmt werden...

  • Wenn du die Adresse des Schuldners kennst schick ihn doch zurück. Er soll zum noch zu bestimmenden Termin kommen und dem Ersteher den Schlüssel in die Hand drücken. Und wenn er das vor dem Termin auch noch laut sagt treibt das die Preise in die Höhe :wechlach:

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Wenn du die Adresse des Schuldners kennst schick ihn doch zurück. Er soll zum noch zu bestimmenden Termin kommen und dem Ersteher den Schlüssel in die Hand drücken. Und wenn er das vor dem Termin auch noch laut sagt treibt das die Preise in die Höhe :wechlach:

    Ich bin mir nicht sicher, ob ich will, dass der Schuldner zum Termin kommt... Laut Aussage der Gläubigerin ist der Schuldner Reichsbürger (er hat sich allerdings noch nicht zur Akte "geoutet")...

  • Wenn du die Adresse des Schuldners kennst schick ihn doch zurück. Er soll zum noch zu bestimmenden Termin kommen und dem Ersteher den Schlüssel in die Hand drücken. Und wenn er das vor dem Termin auch noch laut sagt treibt das die Preise in die Höhe :wechlach:

    Ich bin mir nicht sicher, ob ich will, dass der Schuldner zum Termin kommt... Laut Aussage der Gläubigerin ist der Schuldner Reichsbürger (er hat sich allerdings noch nicht zur Akte "geoutet")...

    Uiiiiijuiiijuiiii... Da hätte ich ja doppelt Bauchweh mit dem Haustürschlüssel in der Akte... :eek:

    Wenn kein Wind geht, dann rudere!
    (polnisches Sprichwort)

  • Im Augenblick liegt er in einem Umschlag im Aktendeckel... Was soll ich denn sonst damit machen? Er ist ja jetzt nun mal da!?!

    Vielleicht sollte man sich öfter mal Gedanken über die Haftung machen. Was ist denn, wenn der Schlüssel plötzlich nicht mehr auffindbar ist?

    Und unabhängig davon, warum den wer geschickt hat, was hat der Schlüssel bei uns und noch dazu ungesichert in der Akte zu suchen?

    Ich bleibe dabei, wir sind kein Schlüsseldepot! Je weiter weg der Versteigerungstermin ist, desto weniger hat er bei uns zu suchen. Wenn der Schlüssel am Vortag eingeht, mag das eventuell etwas anderes sein.

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    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)


  • Ich bleibe dabei, wir sind kein Schlüsseldepot! Je weiter weg der Versteigerungstermin ist, desto weniger hat er bei uns zu suchen. Wenn der Schlüssel am Vortag eingeht, mag das eventuell etwas anderes sein.

    Zustimmung, aber was ist dein Vorschlag? Schlüssel mit PZU an Noch-Eigentümer zurückschicken? Noch-Eigentümer auffordern, Schlüssel binnen zwei Wochen bei Gericht abzuholen, sonst muss er damit rechnen, dass der Schlüssel vernichtet wird (leere Drohung, natürlich)?


  • Ich bleibe dabei, wir sind kein Schlüsseldepot! Je weiter weg der Versteigerungstermin ist, desto weniger hat er bei uns zu suchen. Wenn der Schlüssel am Vortag eingeht, mag das eventuell etwas anderes sein.

    Zustimmung, aber was ist dein Vorschlag? Schlüssel mit PZU an Noch-Eigentümer zurückschicken? Noch-Eigentümer auffordern, Schlüssel binnen zwei Wochen bei Gericht abzuholen, sonst muss er damit rechnen, dass der Schlüssel vernichtet wird (leere Drohung, natürlich)?

    Genau, Schlüssel zurück. Per Einschreiben oder PZU.

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    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Wie wär das: Den Gläubiger informieren und er könnte eine Sequestration nach
    § 25 ZVG beantragen oder gleich die Zwangsverwaltung.

    Nur weil der Schlüssel da ist, ist das doch kein Grund für eine Sequestration.
    Und auf die Idee einer Zwangsverwaltung sollte der Gläubiger auch so kommen und nicht bloß, weil der Schlüssel bei Gericht liegt. (Außerdem wäre der wieder zurück, bis der Antrag eingeht, s o.

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  • Nur weil der Schlüssel da ist, ist das doch kein Grund für eine Sequestration.

    Vielleicht doch, wenn man unterstellt, daß die Übersendung des Schlüssels eine Art Besitzaufgabe darstellt. Jedenfalls scheint der Schuldner nicht mehr in das Objekt hineinzuwollen. Ich würde es also (abhängig vom Objekt) nicht von vornherein für unangebracht halten, über Sicherungsmaßnahmen nachzudenken.

  • Vielleicht doch, wenn man unterstellt, daß die Übersendung des Schlüssels eine Art Besitzaufgabe darstellt. Jedenfalls scheint der Schuldner nicht mehr in das Objekt hineinzuwollen. Ich würde es also (abhängig vom Objekt) nicht von vornherein für unangebracht halten, über Sicherungsmaßnahmen nachzudenken.


    Eben und gerade deshalb: § 25 ZVG.

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