eine im hiesigen Bezirk wohnende Frau hat sich im Ausland von ihrem dort wohnenden Ehemann scheiden lassen und schickt eine übersetzte Abschrift des Urteils nebst Appostille ans AG mit der Bitte um Meldung an das Standesamt.
Ist von gerichtlicher Seite überhaupt etwas zu veranlassen? Ich bin der Meinung, dass die Übersendung direkt an das Standesamt zu erfolgen hatte und es sich insoweit um einen Irrläufer handelt. Wie würdet ihr verfahren? Weiterleitung ans Standesamt oder Rücksendung an die Partei? Vorher noch ins AR eintragen?