Treuhänder reicht nachträgliche Anmeldung erst in WVP ein.

  • Queen: Da habe ich mich wohl ungeschickt ausgedrückt: Ich meinte mit "keine Tabellenberichtigung", dass man nun nicht mehr einfach die Belehrung nachholen und im Wege der Tabellenberichtigung die unerlaubte Handlung und ggf. einen Widerspruch nachtragen kann.

    Wenn der Gläubiger die Klage auf Feststellung der vbuH erfolgreich durchzieht, meine ich aber auch, dass man das auch nicht mehr in die Tabelle einträgt, sondern dass der Gläubiger dann mit Tabellenauszug und Urteil zusammen vollstrecken muss. Von daher nach meiner Meinung auch in diesem Fall keine Tabellenberichtigung.

    quidquid agis prudenter agas et respice finem. (Was immer Du tust, tue klug und bedenke das Ende.) :akten

  • Vielen Dank an alle:)

    Ich tendiere zu der Lösung von LFDC.
    Also der Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung des Tabellenblattes, allerdings ohne nachträgliche Feststellung, Berichtigung oder sonstigem.

    Das Argument gegen die Erteilung eines vollstreckbaren Auszugs nach der Erteilung der RSB ist ja stets das fehlende Rechtsschutzbedürfnis.

    Der Gläubiger kann mit dem Tabellenblatt ohnehin nicht vollstrecken, weil die Forderung von der RSB erfasst ist und der Schuldner daher stets erfolgreich die Restschuldbefreiung anführen kann.
    Ausnahme ist eine Forderung mit qualifiziertem Rechtsgrund, weil diese von der RSB nicht erfasst ist und der Gläubiger sie daher noch geltend machen kann.

    Der qualifizierte Rechtsgrund ist hier angemeldet, das reicht m.E. zur Ausnahme von der RSB gem. §302 InsO aus.

    Dass der Gläubiger nicht allein mittels des Tabellenblattes (nachhaltig und erfolgreich) vorgehen kann, sondern der Schuldner (wenn nicht ein titelergänzendes Feststellungsverfahren geführt wurde) erfolgreich die RSB einwenden kann, führt m.E. nicht (wie sonst) zum gänzlichen Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses.

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

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