Gewerbeuntersagung

  • Hallo zusammen,

    wie geht ihr damit um, wenn das Unternehmen durch eine Behörde eine Gewerbeuntersagung bekommt, die sich inhaltlich vollständig mit dem Unternehmensgegenstand deckt.

    Im vorliegenden Fall ist der einzige GF bereits wegen Gewerbeuntersagung nach 395 FamFG gelöscht und der Gter sitzt in England und rührt sich nicht.

    Hier wird bisher die Auffassung vertreten, dass nix veranlasst werden kann, da eine Löschung des gesamten Unternehmens zu riskant ist, weil wir ja nicht wissen wo ggfs. noch Beteiligungen etc. sind (vorliegend ist der Unternehmensgegenstand auch Immobilienhandel).

    Danke vorab :)

  • Vielleicht kann mir einer zu zwei Punkten helfen.

    Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gewerbeverbot wurde ausgesprochen gegen den einzigen "GF" (-> er ist seit Anfang 2018 Liquidator) und die Gesellschaft aber nur bzgl. eines Teilbereichs des Gegenstands.

    Laut BVerwG 1 C 3/93 übt auch die aufgelöste Gesellschaft noch ein Gewerbe aus.

    Also deute ich das Gewerbeverbot um gegen den Liquidator und leite § 395 FamFG ein?
    Und was mach ich mit dem Teilverbot bzgl. des Gegenstands?

    Danke schon mal

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!