• Seit einigen Wochen haben wir die ALB-Anbindung von Solum-Star.

    Welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht?

    Bei uns läuft es im Großen und Ganzen. Aber an einigen Punkten merkt man nun doch, wo früher die Fortführung nicht richtig geklappt hat. Da fehlen in einem Blatt z.B. mal einige Grundstücke. Da tauchen Erbbaurechte auf, die es nicht mehr gibt.

    Vor allem für die Geschäftsstelle ist es ein erheblicher Mehraufwand.

  • So wie es derzeit aussieht bleibt unser Grundbuchamt noch bis ca. Mitte 2006 von der ALB-Anbindung in SolumStar verschont.

    Wenn es nach mir ginge, bräuchten wir die Anbindung gar nicht:

    Die Recherche soll auch über eine webbasierte Schnittstelle möglich sein und fürs GBA bringt die Anbindung dann nach meinen Infos keine weiteren Vorteile sondern eher Einschränkungen (bei den Bausteinen). Für das Katasteramt mag die Anbindung vielleicht gut sein, für uns auf jeden Fall erst mal viel Mehrarbeit und dann weniger Felixiblilität (und Kreativität) bei den Eintragungen. :(

    Ulf

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  • Das mit den Bausteinen ist wirklich so eine Sache. Entweder man wird in seiner "Kreativität" eingeschränkt oder die Geschäftsstelle hat Mehrarbeit. Außerdem muss man gerade bei teilweisem Eigentumswechsel ziemlich aufpassen, dass man die Variablen im Baustein richtig verwendet, sonst haut es die anderen (nicht betroffenen) Eigentümer raus. Bei uns ist das mal bei einer Hausmeisterwohnung passiert. :ichwarsni Dann war plötzlich einer allein Eigentümer und die anderen ca. 100 Miteigentümer waren wech aus dem ALB! Da hatte die Geschäftsstelle was zu tun...

    Ja ja wir reiten bis zum Horizont - anschlagen - und zurück!
    (Mike Lehmann)

  • ...jaja das ist halt so wenn etwas neues eingeführt wird. Das meiste von den Fällen dürften doch Kinderkrankheiten sein und die werden stetig bewältigt.

    Sehr schön ists auch wenn man einem Grundstück einen Anteil eines anderen zuschreibt, das kennt das System nämlich gar nicht und blockiert den gesamten Fall, ergo ist keine Weiterbearbeitung mehr möglich, denn die Serviceeinheit kann/darf keine Direkteingaben ins ALB machen. Wir haben uns dann der Hilfe der Projektgruppe bedient und die hat die Anteile dann "per Hand" ins System gebracht.

    Nun können wir nach 2-wöchiger Verzögerung endlich die eingegangen Grundschulden und Vormerkungen eintragen....hat halt etwas gedauert bis wir geblickt haben wo es hakt..schäm....

    Und wie soll ich das dem Notar, den Erwerbern erklären...


    Nichts desto trotz, wenn die Anbindung weiter perfektioniert wird kann ich gut mit der eingeschränkten Kreativität leben, denn dadurch werden unsere Eintragungen bundesweit einheitlicher und allgemeinverständlicher-hoffe ich.

    Und die automatische Bereitstellung der Grundstücke finde ich super.

    In der Umstellungsphase gehen auch schon mal Grundstücke verloren, die sind dann auch wieder händisch zu erfassen,s.o.-


    Und zu den Serviceeinheiten/Geschäftsstellen, ich sage einmal ganz bewusst und ketzerisch, hier sollte man eher froh über mehr Arbeit sein, denn dort wird immer mehr abgezwackt und ins System oder auf den Rpfl abgewälzt(Kosten, Briefe schreiben, etc.)

    Langfristig sind die vielen Stellen in den Serviceeinheiten so jedenfalls nicht zu halten/rechtfertigen.

    Ok, bin mal wieder sehr pessimistisch gestimmt heute...

    Schönen Abend allerseits

  • Die automatische Berichtigung des ALB funktioniert bei uns (SOLUM-STAR 2.16) eigentlich in 95% aller Fälle problemfrei. Es ist den Rechtspflegern im Regelfall auch egal, an bestimmte Bausteine gebunden zu sein. Mit dem Vollzug ist bei uns vereinbart, stets Bausteine mit ALB-Rückmeldung zu verwenden (wenn es sie gibt). Wenn es Probleme gibt, rührt sich der ALB-Viewer automatisch, und dann kann man nachprüfen, was los ist, muss vor allem nicht Name und Adresse von Hand eingeben.

    Blöd ist aber, dass seit 2.16 Eingaben wie 1a, b in Abt.I unerwünscht sind. Dort wäre es uns egal (hat auch Vorteile bei großen wie Garagenblättern), aber in Abt.III ist die Spalte 2 leider so eng, dass es für "Abt.I/1a" exakt reicht, für "Abt.I/1.1" also leider nicht mehr. Schaut besch...eiden aus.

    Bei uns sind Direkteingaben im ALB möglich. Hinterher muss dann allerdings die IBS/Fachgruppe (früher der Systemverwalter) den Datenbankimport händisch machen.

    Adressenänderungen werden in der Regel über das Wohnungsblatt gemacht.

    Aufpassen sollte man allerdings bei VN/FN: Es gibt bei mehreren in einem Fall nur dann keine Probleme, wenn ich den ersten inklusive ALB-Rückmeldung abgeschlossen habe und dann erst den zweiten mache. Es spielt hierbei keine Rolle, ob sie inhaltlich etwas miteinander zu tun haben. Zwei gleichzeitig bearbeiten verkraftet das System einfach nicht. :mad: Reparieren kann das die IBS/Systemverwalter aber schon.

    Ebenfalls aufpassen muss der Rechtspfleger, wenn nur ein Mit-/Gesamthandeigentümer ausgewechselt wird ("Anstelle von"). Wenn man aber das Kästchen "Anstelle von" dazuklickt und ehemaliger Anteil, laufende Nummer und ggf. Rechtsverhältnisse und Miteigentumsanteil ("- zu 1/2 -") blau sind (sprich: alle wichtigen Variablen gefüllt sind), kann es schlimmstenfalls zu einer Fehlermeldung kommen.
    Tipp: Wenn's trotzdem passiert (war hier auch einige Male): Sofort nach der ALB-Rückmeldung IBS/Systemverwalter anrufen. ;) An das Vermessungsamt werden die Daten nämlich erst später, i.d.R. erst abends/in der Nacht weitergegeben, man kann also mit deren (noch richtigen) Daten den hiesigen (völlig falschen) Stand wieder überschreiben. Fragt mich aber nicht wie, das macht hier alles die IBS/Arbeitsgruppe.

    Manche Dinge (Erbanteilsübertragung zu Bruchteilen in mehrfachen Erbengemeinschaften) sind programmtechnisch auch nur mit einem so irrsinnigen Aufwand standardisierbar, dass man's halt gelassen hat. Dem Erfindungsreichtum mancher Eigentümer(gemeinschaften) wird kein Computerprogramm der Welt Herr werden. Da muss der Vollzug dann halt von Hand nacharbeiten.

    Probleme gibt es auch bei der späteren Änderung bestehender Aufteilungsakte (Wohnungseigentum, Weganteile und so, aber auch VN-Vollzug bei Wohnungseigentum oder Erbbaurecht). Da muss immer von Hand nachgearbeitet werden. Das ist in der Tat etwas schwach.

    Die automatische ALB-Rückmeldung finden wir - nach dem üblichen Ärger, den man in der Eingewöhnungsphase hat - insgesamt sehr gut, wenngleich jedem klar ist, dass das Personal dadurch sinken wird.

    Typisch schwachsinnig und fernab der Praxis finde ich da eher die Kleinigkeiten:
    Diakritische Zeichen (é, è, ñ, č, ğ, ş usw) kann ich zwar im Grundbuch eintragen (auch wenn ich gelegentlich etwas tricksen muss), im ALB beisst's aber aus.:wall:
    Ebenso haben die Programmersteller und -änderer bis heute nur sehr mäßig registriert, dass es Eigentümer mit Wohnsitz im Ausland gibt. Deren Adressen passen manchmal um's Verrecken nicht in die Vorgabemasken (vor allem Postleitzahlen, die Buchstaben beinhalten - Niederlande, Großbritannien u. a.).:behaemmer
    Überhaupt unbekannt sind andere Sachen wie belgische oder französische Ehepaare, wo sie nicht x, geb. y heißt, sondern y, verheiratete x. Da hilft nur noch ein Baustein ohne ALB-Rückmeldung, im ALB funktioniert diese Eingabe gar nicht.:gruebel:
    Auch für Firmen sind die Masken manchmal viel zu kurz. Die DSL Bank - Ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank etc. markiert etwa die Schmerzgrenze.:frustrier

    Meines Wissens wird das aber alles nicht mehr geändert. Es folgt noch 2.17 (elektronische Vollzugsmitteilung), danach geht's irgendwann mit - wie auch immer gearteten - Datenbankgrundbuch weiter.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Zitat von Andreas

    Blöd ist aber, dass seit 2.16 Eingaben wie 1a, b in Abt.I unerwünscht sind. Dort wäre es uns egal (hat auch Vorteile bei großen wie Garagenblättern), aber in Abt.III ist die Spalte 2 leider so eng, dass es für "Abt.I/1a" exakt reicht, für "Abt.I/1.1" also leider nicht mehr. Schaut besch...eiden aus.



    Also bei uns können auch 1a und 1b weiter eingetragen werden. ALB-mäßig wird das doch automagisch umgesetzt in 1.1 und 1.2. Versteh ich nicht, dass das nicht gehen soll. Kann natürlich sein, dass man nicht wollte, dass solche Blüten entstehen mit 1aa oder 1xxxx Sowas kann er dann nicht mehr. Also Man kann das auch mal im ALB-Check probieren mit dem Menüpunkt Namensnummer generieren im Kontextmenü. Einfach bei Lfd.Nr.Abt.1 mal 1bIIIE eingeben und es wird zu 1.2.3.5 in der Spalte Namensnummer. Und da der Baustein nunr in die Spalte Lfd.Nr.Abt.1 schreibt, geht der Rest automatisch.

    Zitat von Andreas

    Manche Dinge (Erbanteilsübertragung zu Bruchteilen in mehrfachen Erbengemeinschaften) sind programmtechnisch auch nur mit einem so irrsinnigen Aufwand standardisierbar, dass man's halt gelassen hat. Dem Erfindungsreichtum mancher Eigentümer(gemeinschaften) wird kein Computerprogramm der Welt Herr werden. Da muss der Vollzug dann halt von Hand nacharbeiten.



    Ganz unproblematisch. Man bereitet jede dieser mehreren Erbengemeinschaften für sich vor trägt sie ein, und gibt am Schluss alles zusammen frei. Dann klappts auch mit dem ALB.

  • Kann nur für mich persönlich und dann für meine weiteren Rpfl-Kollegen (5 gute Leute) und 3 ebenso gute UdG's in einem bayer. GBA sprechen. Längere Erfahrungen positiver Art vorhanden, auch Schmerzerfahrung. ALB Anbindung in Bayern immer vorhanden gewesen und gut! Kooperative Zusammenarbeit mit VermAmt und jetzt auch mit IBS. Alle Rpfl. hier veranlassen die ALB-Rückmeldung, überprüfen u d korrigieren. Keine Probleme damit, denn wir können es.
    Einziger Schwachpunkt grundstücksgleiche Rechte.
    Auch als Anwender sollte man die Grundsätze des Systemablaufs kennen.
    (Dann gibt es keine (großen) Probleme mit dem Nachbarn).
    Das Wohnungsblatt mögen wir überhaupt nicht.

  • Zitat: "Das Wohnungsblatt mögen wir überhaupt nicht. "


    hat das Wohnungsblatt für den Rpfl. bei seiner Bearbeitung überhaupt eine Bedeutung ??
    Wir beachten es hier nicht, meinen, dass es für die SE von Bedeutung ist wegen der Adressen

  • Das Wohnungsblatt macht zwar Arbeit, aber es macht auch Sinn. Und die Führung eines solchen ist ja auch irgendwo vorgeschrieben.
    Wenn eins in der Akte vorhanden ist, weiß man nämlich, dass man die vorhandenen Beteilgten noch in den Fall "nachladen" kann, ohne sie mühsam wieder neu eingeben und Aktenzeichen neu suchen zu müssen.
    Und die ZVG-Abtieiung benötigt das Wohnungsblatt, um die Namen, Anschriften und Aktenzeichen der Beteiligten zu erfahren. Spätestens dann sitzen nämlich die Serviceeinheiten/Geschäftsstellen und schreiben mühsam aus den Akten die Angaben heraus.
    Wir mögen so vieles nicht...:wechlach:...aber müssen es trotzdem tun.
    ALB-Rückmeldungen klappen eben auch nicht immer - gerade abei Aufhebung von Wohnungseigentum oder in unerklärlichen anderen Fällen. Aber ob wir es wollen oder nicht: wir MÜSSEN es tun.

    Wo das Gesetz nicht hilft, da muss Klugheit raten. (J. W. Goethe)

  • Wie ist die Zuständigkeit für die Aktualisierung der Anschriften der Beteiligten geregelt bzw. wie wird dies praktiziert? Durch die Geschäftsstelle bei Erzeugung des Falles oder bei der Bearbeitung durch Rechtspfleger/in?

    " Die Fähigkeit, das Wort ´Nein`auszusprechen, ist der erste Schritt zur Freiheit." (Nicolas Chamfort)

  • Das Wohnungsblatt ist derzeit noch nur "nach Bedarf" zu führen (§ 21 Abs. 9 AktO). Die Zuständigkeit sehe ich - wie für alle zu führenden Verzeichnisse - bei der Geschäftsstelle.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

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