Hallo,
ich bin gerade etwas irritiert...
A und B sind im Grundbuch zu je 1/2 eingetragen.
A stirbt und wurd von C beerbt.
Nun liegt ein Antrag von B vor die Grundbuchberichtigung auf C zu vollziehen.
B hat doch kein Antragsrecht, oder? Oder eventl aus seiner Position als Miteigentümer (???)