Hallo,
ich bräuchte mal Hilfe.
Mit mir vorliegender notarieller Urkunde wurde die Eintragung eines Altenteils, je eines Wohnrechts für jeden Ehegatten seperat, beantragt.
Meiner Meinung nach ist ein Altenteil die Zusammenfassung bzw. Bündelung mehrerer Dienstbarkeiten und Reallasten. In vorliegender Urkunde ist jedoch lediglich die Eintragung eines Wohnrechts für den Veräußerer und dessen Ehegatten beantragt. Mithin lediglich je eine Dienstbarkeit im Gleichrang.
Kann man dies als ein Altenteil eintragen. Es ist doch trotzdem lediglich eine Dienstbarkeit (Wohnrecht), nur mit unterschiedlichen Berechtigten.