Hallo zusammen,
ich bin noch relativ neu im Fachbereich Betreuung und deshalb noch nicht so sicher was die Genehmigungen angeht.
Beantragt wird die Genehmigung zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen, bzw. zur Anlage von Geld in Genossenschaftsanteile (Hoffnung auf Ertrag).
Das ist nach § 1811 BGB genehmigungspflichtig? Auch nach §§ 1822 Nr. 3 und 10 BGB?
Worauf sollte ich bei der Genehmigungsfähigkeit achten?