Ist es eigentlich möglich, im Grundbuch einen Zinssatz von '5% punkten ü .d. BZS' für eine Zwangssicherungshypothek einzutragen? Ich hab mal was vom Bestimmtheitsgrundsatz gehört, spricht der dagegen?
Andererseits: Wie soll sich ein Gläubiger sonst seinen Zinsanspruch sichern?
Grüße!