hallo,
der Betreute will auswandern. Der Betreuer ist dagegen und hat zunächst einen Einwilligungsvorbehalt für den Aufgabenbereich "Aufenthaltsbestimmung , Rechtsantrags- und Behördenangelegenheiten " beantragt. Dies hat der Richter abgelehnt nach Einholung eines Sachverständigengutachtens. Der Sachverständige ist zu der Beurteilung gekommen, dass der Betreute seine Meinung frei bilden könne , auch im Hinblick auf die Auswanderung. Nun beantragt der Betreuer die gerichtliche Genehmigung zur Wohnungskündigung ? Bei früheren Auslandsaufenthalten kam es immer wieder zu erheblichen finanziellen und gesundheitlichen Problemen. Wie würdet ihr entscheiden ?