Mögliche Dauer PfÜb - wann Rückinfo?

  • Welchen Ablauf könnte ein Antrag eines PfÜb bei folgenden Annahmen nehmen:

    Nehmen wir an ein Anwalt reicht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss am 21.03 diesen Jahres bei Gericht ein und dieser liegt seit 23.03. bei dem/der Rechtspflegerer/in. Am 28.03 war es möglich noch in der Woche einen Drittschuldner nachzutragen.

    Nehmen wir an insgesamt 7 Drittschuldner. Davon u.a. Arbeitgeber/Lohn, Bausparvertrag (Guthaben), Wertpapiere oder Anleihen etc.

    Wann müsste man als Gläubiger hier eine Nachricht erhalten. Wie lange wäre hier ca. die Bearbeitungsdauer? Oder welche Reihenfolge nimmt der Werdegang der Bearbeitung?

    Bin hier etwas überfragt. Freue mich auf eure Antworten.

    Titel wegen Unterhaltsschulden soll bereits vorliegen und eine VMA, welche aber längst nicht alle pfändbaren Tatsachen enthält.

    Einmal editiert, zuletzt von Hugo (6. April 2017 um 15:04)

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