Grundschuld an zuvor vereinigten Grundstücken

  • Mir liegt ein Antrag auf Eintragung einer Gesamtgrundschuld an den Flst. 100, 200 und 300 vor.

    Die Flst. 100, 200 und 300 wurden allerdings vor ca. einem Monat zu Flst. 300 vereinigt. Vermutlich hat der Notar vor der Beurkundung der Grundschuld das Grundbuch nicht eingesehen.

    Kann man die Grundschuld im Wege der Auslegung an dem neu entstandenen Flst. 300 eintragen oder muss eine neue Urkunde mit Berücksichtigung der Änderung vorgelegt werden?

  • :gruebel: Verstehe ich nicht. Wenn ich drei Flurstücke vereinige, habe ich doch nur eine neue Grundstücksnummer bestehend aus den ehemaligen Flurstücken. Dann kann doch nur das neue Grundstück Belastungsgegenstand sein...:gruebel:

  • Wurden die drei Flurstücke zu einem verschmolzen oder sind sie noch alle drei gebucht?

    Aber ich würde das in beiden Fällen im Rahmen der Auslegung eintragen, im Zweifel einfach noch im Notariat anrufen und kurz nachfragen.

  • Wurden die drei Flurstücke zu einem verschmolzen oder sind sie noch alle drei gebucht?

    Aber ich würde das in beiden Fällen im Rahmen der Auslegung eintragen, im Zweifel einfach noch im Notariat anrufen und kurz nachfragen.

    Die drei Flurstücke wurden zu einem verschmolzen, sind also nicht mehr einzeln gebucht.

  • kann ich nur zustimmen, aber der zuerst eingestellte Sachverhalt gab dies nicht her, deshalb bitte in Zukunft darauf achten, das der Sachverhalt richtig dargestellt wird, dann wird dir auch schnell geholfen.

  • Sofern die Urkunde erst nach der Vereinigung und Verschmelzung erstellt wurde, kannst du entweder eintragen (das würde ich machen) oder der Notar soll gemäß § 44a II BeurkG den Pfandgegenstand berichtigen.

    Zum Zeitpunkt der Erstellung der Grundschuldbestellungsurkunde war die Vereinigung im Grundbuch noch nicht vollzogen, der Antrag beim Grundbuchamt aber bereits eingegangen.

    Der Notar konnte also bei Beurkundung der Grundschuldbestellung die Vereinigung noch nicht, den hierzu vorliegenden Antrag (über das Auskunftssystem) sehr wohl, sehen.

    Kann die Grundschuld ohne Weiteres am nun vereinigten Grundstück eingetragen werden?

  • Eben, zumal der Notar im Auskunftssystem nicht sehen konnte, ob der Antrag vollzogen wird.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

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  • und auch nicht in allen Bundesländern, was eigentlich Inhalt des Auftrags ist.

    "zu Kuhdorf Blatt 1234 liegt seit dem 23.5.2009 ein Antrag des [wie auch immer das Katasteramt gerade heißt] vor (2009-Kuhdorf-0004-fer)" - was soll man damit anfangen?

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Wobei bei uns Vereinigungsanträge so gut wie nie über das Katasteramt kommen. Die bringen die Leute nach Unterschriftsbeglaubigung entweder selbst vorbei oder der Notar schickt das Ding selbst zum Vollzug.

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