im GB war eine GS iHv 200.000,00 DM eingetragen. 1999 wurde Löschungsbewilligung für einen letztrangingen Betrag von 150.000,00 DM erteilt. Gelöscht wurde aber der gesamte Betrag von 200.000,00 DM. Es wurde dann v.A.w. ein Widerspruch gegen die Eintragung der Löschung iHv 50.000,00 DM nebst Zinsen eingetragen mit Klarstellung Gelöscht ist lediglich ein Teilbetrag von 150.000,00 DM.
Nunmehr wird die Löschungsbewilligung der Grundschuld der Gläubigerin aus dem Jahre 2004 über 50.000,00 EUR nebst formgerechten Löschungsantrag der Eigentümer vorgelegt.
Die Grundschuld ist doch aber schon gelöscht und ich kann doch die Grundschuld nicht nochmal für den Teilbetrag löschen?
Über den Widerspruch ist in der Bewilligung nicht erwähnt.