Hallo,
ich habe folgenden Fall: Eltern sind getrennt, haben die gemeinsame elterliche Sorge. Sie haben eine schwerbehinderte, 6-jährige Tochter, die bei der Mutter lebt. Diese Behinderung entstand aufgrund eines Ärztefehlers bei der Geburt. In einem Rechtsstreit haben die Eltern ca. 300.000,-EUR von der Versicherung des Arztes für das Kind erstritten.Die Mutter möchte jetzt mit der Tochter in einen Bungalow ziehen, der am Ort ihres Arbeitsplatzes liegt. Der Bungalow soll vom Geld der Tochter gekauft werden. Ob die Tochter allein oder gemeinsam mit der Mutter Eigentümerin werden soll ist noch unklar, der Notar hat ihr geraten, sich vorher beim Gericht zu informieren :(.
Also einen Ergänzungspfleger bestelle ich ja auf jeden Fall.....was meint ihr sonst? Unterschied Eintragung allein oder mit der Mutter? Die Eltern ziehen an einem Strang, was die Tochter angeht, aber die Mutter hat Bedenken, wenn sie mit eingetragen ist im Grundbuch, dass der Vater deswegen doch irgendwann mal Ärger machen könnte.
Rein praktisch ist dieses Eigentum für die Tochter natürlich besser, da sie sich in dem Bungalow besser bewegen kann als in einer Mietwohnung im ersten Stock.
Der Bungalow soll übrigens ca. 170.000 EUR kosten.