Im November 2011 hat der Betreuer des Eigentümers die Eintragung einer Höchstbetragssicherungshypothek (zur Sicherung eines Sozialhilfedarlehens gem. § 91 SGB XII) bewilligt.
Die Eintragung wird erst jetzt beantragt, betreuungsgerichtliche Genehmigung liegt vor.
Im Grundbuch war zwischenzeitlich ein Insolvenzvermerk eingetragen. Im Januar 2012 ist der Insolvenzvermerk eingetragen worden; im März 2012 wieder gelöscht.
Hat das zwischenzeitliche Insolvenzverfahren hier Auswirkungen?