Als Rechtspfleger aussteigen

  • Zitat


    Zusammengefasst: Am Anfang ist die Einkommen eines Beamten deutlich niedriger. Im Laufe der Zeit steigt es kontinuierlich an. Da keine Altersvorsorge erforderlich ist, ist das Netto noch einmal ein Stückchen höher.

    Wer natürlich richtig viel Geld verdienen möchte wird trotzdem in einer freien Kanzlei mehr verdienen. Insolvenzrechtspfleger sind extrem beliebt und steigen sicherlich mit Gehältern ein, die höher als die des Rpfls. sind. Aber, wer in eine solche Kanzlei geht sollte sich eben bewusst sein, dass dort nicht Freitag um 14:00 Uhr Schluss ist, sondern auch Samstags mal gearbeitet wird, aber das ist wohl ein Stück weit Verhandlungssache.

    Das pauschal keine Altersvorsorge erforderlich ist, halte ich für gewagt. Besonders bei jungen Kolleg*innen, die gerade erst angefangen haben und im Zweifel noch 40 Dienstjahre vor sich haben, kann nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass es die Pension, so wie sie jetzt ist, nach Beendigung des Dienstes auch noch geben wird. Und außerdem halte ich Zusatzvorsorge für Alter und Krankheit durchaus für gerechtfertigt, gemäß dem Fall, man möchte seinen Lebensstandard entsprechend halten.

    Und auch die Pauschalisierung hinsichtlich der Arbeitszeiten halte ich für gewagt, ich kenne das jedenfalls nicht so. Freitags 14 Uhr Feierabend? Was ist das? :gruebel:
    Es ist stark Arbeitsplatz- und Belastungsabhängig, ob man hier nur gemütlich seine Stunden absitze oder richtig ranklotzen muss.

    Was ich damit sagen will: Ich verstehe deine Intention, flexible Arbeitszeiten, Vertrauensarbeitszeit, die Arbeit so legen wie es passt, das sind alles Vorzüge, die man in der freien Wirtschaft nicht unbedingt immer hat.
    Ebenso aber nicht im Justizdienst ;)


    Da nun kein Bedarf mehr an Anonymität besteht, oute ich mich mal als heimlicher Themenersteller.

    Bei Gericht hatte ich höchst selten am Freitag schon um 14 Uhr Feierabend. Meine jetzigen Arbeitszeiten sind aber auch nicht so schlecht: idR von 8:00 bis 16:45 inkl. Pause bei einer 40h-Woche.

    Klar erwartet mich nun im Alter eine niedrigere Rente, als ein Beamter Pension bekommt. Aber wie sagt man so schön... unter die Erde kommt man auch mit dem Sozialamt :D
    Spaß beiseite. Ich werde natürlich auch privat für die Rente vorsorgen.

  • Ich schätze, dass die 40 Stunden lediglich auf dem Papier stehen.
    Mit 3.8 kann man natürlich gut leben- ist jetzt aber auch nicht super viel.
    Ich kenne so manchen der nicht studiert hat und kein Abi hat und mehr bekommt.

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

  • Ich schätze, dass die 40 Stunden lediglich auf dem Papier stehen.
    Mit 3.8 kann man natürlich gut leben- ist jetzt aber auch nicht super viel.
    Ich kenne so manchen der nicht studiert hat und kein Abi hat und mehr bekommt.

    Ich kenne niemanden mit einem solchen Gehalt :D

    Im Vergleich zum normalen Arbeitnehmer oder zum gehobenen Dienst ist das schon eine üppige Bezahlung.

  • Mit 3.8 kann man natürlich gut leben- ist jetzt aber auch nicht super viel

    :eek: - auf eine monatliche Einnahme von EUR 3.800,00 netto kommen nur sehr wenige Anwälte.

    Ich kenne so manchen der nicht studiert hat und kein Abi hat und mehr bekommt.

    Mit einem Industrietarifvertrag kann keine Anwaltskanzlei mithalten; ist nur die Frage, ob man bei einem Autobauer ein Leben lang immer die gleiche Schraube anziehen will.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Mit einem Industrietarifvertrag kann keine Anwaltskanzlei mithalten; ist nur die Frage, ob man bei einem Autobauer ein Leben lang immer die gleiche Schraube anziehen will.

    Und unter welchen Bedingungen man dort die Schrauben anzieht.

  • Wenn man sich bei Linklaters nicht mit den 80.000 Euro zufrieden geben will kann man natürlich eine "ganze" Stelle annehmen. ;) Das sind dann 120.000 € Jahr = 5.600 € netto monatlich. Und wir reden vom Einstiegsgehalt, schon im zweiten Jahr wird auf 130.000 € erhöht.

    Dazusagen sollte man natürlich, dass man dafür gute Examenszeugnisse + Englischkenntnisse haben muss.

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Wenn man sich bei Linklaters nicht mit den 80.000 Euro zufrieden geben will kann man natürlich eine "ganze" Stelle annehmen. ;) Das sind dann 120.000 € Jahr = 5.600 € netto monatlich. Und wir reden vom Einstiegsgehalt, schon im zweiten Jahr wird auf 130.000 € erhöht.

    Dazusagen sollte man natürlich, dass man dafür gute Examenszeugnisse + Englischkenntnisse haben muss.

    Also mir reichen 40h als ganze Stelle :gruebel::D

  • Wenn man sich bei Linklaters nicht mit den 80.000 Euro zufrieden geben will kann man natürlich eine "ganze" Stelle annehmen. ;) Das sind dann 120.000 € Jahr = 5.600 € netto monatlich. Und wir reden vom Einstiegsgehalt, schon im zweiten Jahr wird auf 130.000 € erhöht.

    Dazusagen sollte man natürlich, dass man dafür sehr gute Examenszeugnisse + verhandlungssichere Englischkenntnisse und kein Privatleben haben muss.


    Ich hab das mal korrigiert.

    Aber 120.000 im dritten jahr gab's dort (und anderswo im "Magic Circle" für gute Leute schon vor über 10 Jahren.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • dass man dafür sehr gute Examenszeugnisse + verhandlungssichere Englischkenntnisse und kein Privatleben haben muss.

    Dafür gibt es einen Einkäufer (will meine kleine Nichte mal werden ):D inklusive.

    Neh neh auch wenn die noch so viel bezahlen, in einen derartigen Verein zieht mich nichts. Da bleib ich lieber arm und sexy (inkl. Privatleben).

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Wenn man sich bei Linklaters nicht mit den 80.000 Euro zufrieden geben will kann man natürlich eine "ganze" Stelle annehmen. ;) Das sind dann 120.000 € Jahr = 5.600 € netto monatlich. Und wir reden vom Einstiegsgehalt, schon im zweiten Jahr wird auf 130.000 € erhöht.

    Dazusagen sollte man natürlich, dass man dafür sehr gute Examenszeugnisse + verhandlungssichere Englischkenntnisse und kein Privatleben haben muss.


    Ich hab das mal korrigiert.

    Aber 120.000 im dritten jahr gab's dort (und anderswo im "Magic Circle" für gute Leute schon vor über 10 Jahren.

    Ist das wirklich noch so? Inzwischen sollen auch durchaus viele Leute ohne das sagenumwobene "Doppel-VB" eingestellt werden - einfach weil der Markt an geeigneten Bewerbern, die auf ihr Privatleben verzichten wollen ("Generation y") zu klein für den Bedarf ist. Gut, vielleicht nicht in der ersten Riege...

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Fehlenden Anwaltsnachwuchs kann ich auf allen Ebenen bestätigen; geht meiner derzeitigen Kanzlei so und ich höre in meinem Umfeld diesbezüglich derzeit nicht nur einen Kollegen jammern.

    Liegt wohl wirklich daran, dass das Anwaltsdasein ein Knochenjob ist und sich mit der Vorstellung der Generation "Y" nicht verträgt.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Fehlenden Anwaltsnachwuchs kann ich auf allen Ebenen bestätigen; geht meiner derzeitigen Kanzlei so und ich höre in meinem Umfeld diesbezüglich derzeit nicht nur einen Kollegen jammern.

    Liegt wohl wirklich daran, dass das Anwaltsdasein ein Knochenjob ist und sich mit der Vorstellung der Generation "Y" nicht verträgt.

    Und das trotz der großen Anzahl an Jura-Absolventen? Ok, scheinen wohl zu wenige entsprechend qualifizierte Absolventen unterwegs zu sein.

  • Die Schwierigkeit im Insolvenzbereich, auf den Gegs wohl vor allem abzielte, dürfte auch darin liegen, dass das für jemand, der nicht schon während des Studiums und des Referendariats einen entsprechenden Schwerpunkt gesetzt hat, inhaltlich völliges Neuland sein dürfte.

    Auf der allgemeinen Ebene muss man sicherlich auch sehen, dass unterhalb des Levels Großkanzlei auch die Tätigkeit im öffentlichen Dienst attraktiver sein kann als ein Angestelltenverhältnis in einer Rechtsanwaltskanzlei. Die Entgeltgruppe 13, in der man meines Wissens als angestellter Volljurist bei entsprechender Tätigkeit in der Regel mindestens eingruppiert ist, bedeutet - je nach Tarifvertrag - in der niedrigsten Erfahrungsstufe ca. 45.000 - 46.000 EUR brutto p.a = ca. 2.150 EUR netto / Monat. Es wird angestellte Rechtsanwälte geben, die weniger bekommen. Bei der Einstellung als Beamter schlägt es noch krasser durch, A13 sind hier in der niedrigsten Erfahrungsstufe aktuell 3.100 EUR netto. Da wir insoweit nicht im vorderen Bereich liegen, wird es andernorts noch etwas mehr sein.

    Zum Aussteigen als Rechtspfleger: Man sollte in die Gehaltsverhandlungen immer einen deutlichen Aufschlag für die Aufgabe der Verbeamtung einpreisen und das auch zum Ausdruck bringen. Wenn der Gegenüber einen haben will, wird er damit kein Problem haben, weil er weiß, dass man eine sehr sichere Position verlässt.

  • Die Schwierigkeit im Insolvenzbereich, auf den Gegs wohl vor allem abzielte, dürfte auch darin liegen, dass das für jemand, der nicht schon während des Studiums und des Referendariats einen entsprechenden Schwerpunkt gesetzt hat, inhaltlich völliges Neuland sein dürfte.

    Auf der allgemeinen Ebene muss man sicherlich auch sehen, dass unterhalb des Levels Großkanzlei auch die Tätigkeit im öffentlichen Dienst attraktiver sein kann als ein Angestelltenverhältnis in einer Rechtsanwaltskanzlei. Die Entgeltgruppe 13, in der man meines Wissens als angestellter Volljurist bei entsprechender Tätigkeit in der Regel mindestens eingruppiert ist, bedeutet - je nach Tarifvertrag - in der niedrigsten Erfahrungsstufe ca. 45.000 - 46.000 EUR brutto p.a = ca. 2.150 EUR netto / Monat. Es wird angestellte Rechtsanwälte geben, die weniger bekommen. Bei der Einstellung als Beamter schlägt es noch krasser durch, A13 sind hier in der niedrigsten Erfahrungsstufe aktuell 3.100 EUR netto. Da wir insoweit nicht im vorderen Bereich liegen, wird es andernorts noch etwas mehr sein.

    Zum Aussteigen als Rechtspfleger: Man sollte in die Gehaltsverhandlungen immer einen deutlichen Aufschlag für die Aufgabe der Verbeamtung einpreisen und das auch zum Ausdruck bringen. Wenn der Gegenüber einen haben will, wird er damit kein Problem haben, weil er weiß, dass man eine sehr sichere Position verlässt.

    Da hast du Recht. Nur muss man als Beamter im gehobenen Dienst - zumindest bei der Justiz in NRW - erst mal bis A13, geschweige denn bis A11 kommen. Und von dem Nettogehalt darf dann noch die PKV bezahlt werden.

  • Hier sind jetzt vielleicht über die letzten Beiträge die Themen "Ausstieg als Rechtspfleger" und "Berufsaussichten für Anwälte" etwas vermengt worden. ;) Das Beispiel mit A13 war auf den zweiten Aspekt hinsichtlich Einstieg als Beamter bezogen.

  • Hier sind jetzt vielleicht über die letzten Beiträge die Themen "Ausstieg als Rechtspfleger" und "Berufsaussichten für Anwälte" etwas vermengt worden. ;) Das Beispiel mit A13 war auf den zweiten Aspekt hinsichtlich Einstieg als Beamter bezogen.

    Ja, stimmt.

  • Ich steige mal in den Thread ein:

    Auch ich spiele mit dem Gedanken der Justiz den Rücken zu kehren. Ich habe allerdings mehrere Sachen im Hinterkopf:

    1. Wechsel in ein anderes Ressort
    2. Selbstständig machen (Nachlassverwalter, Betreuer, WEG-Verwalter, Inso, ...)
    3. Was komplett anderes studieren und auf Teilzeit weiterarbeiten

    Genau in dieser Reihenfolge. Hat jemand damit Erfahrungen?

    Was kann man als Rechtspfleger in einer anderen "justizfremden Behörde" machen? Wenn ich studieren gehe, dann definitiv kein Jura oder irgendetwas in der Richtung. Ich wollte mich mit der letzten Möglichkeit langsam von dieser Schiene verabschieden. Bleibeverpflichtung läuft im Laufe des nächsten Jahres aus.

    edit: Ausland reizt mich auch.

    2 Mal editiert, zuletzt von sneakerpimp (29. August 2017 um 18:23)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!