Als Rechtspfleger aussteigen

  • ich habe hier gelesen, dass man wenn man nicht 5 Jahre im Dienst bleibt Geld zurück zahlen muss.
    Was muss man da zurück zahlen? und wie ist es wenn man zB 3 Jahre dort gearbeitet hat? Hat jemand Erfahrungen?
    Auch las ich, dass man nichts zurück zahlen muss, wenn man für ein studium ausscheidet, ist das richtig?

    Vielen dank im Voraus.

    Man muss, wie gesagt, alles bis auf den Selbstbehalt von ca 380 €/Monat zurückzahlen. Für jedes voll abgeleistete Dienstjahr nach dem Examen wird die Schuld um 1/5 verringert (NRW).

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