Als Rechtspfleger aussteigen

  • Hallo zusammen,

    ich bin seit einigen Monaten Rechtspfleger und kann mich mit dem "Beamtenapparat" nur schwer identifizieren, sei es das PKV-Beihilfe-System oder die Aussicht, 5 bis 10 Jahre auf die nächste Beförderung zu warten.
    Nun bin ich auf entsprechende Ausschreibungen gestoßen und denke darüber nach, ob es eine Option für mich wäre, aus dem Dienst auszusteigen.

    Eln Problem sehe ich bereits jetzt: die Pflichtzeit von 5 Jahren ist nicht erfüllt, sodass das Land in Regress geht.

    Ich richte mich insbesondere an jene Kollegen, die aus dem öD in die Wirtschaft gewechselt sind.

    Wie sind eure Erfahrungen?
    Habt ihr den Schritt bereut? (Insbesondere hinsichtlich Arbeitszeit, Gehalt, Vereinbarkeit mit Familie)

  • Ich habe neben der Tätigkeit als Rechtspfleger noch Jura studiert und arbeite jetzt übergangsweise als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Anwaltskanzlei.

    Meine persönlichen Erfahrungen bisher: Das Gehalt ist verglichen mit dem Rechtspflegergehalt besser bei gleicher Arbeitszeit. Die Mentalität ist eine ganz andere, viel weniger bürokratisch. Egal ob es um den Wechsel an einen anderen Standort aufgrund Umzuges geht oder, einen neuen Bürostuhl oder nicht funktionierende IT. Dafür wird aber auch Flexibilität erwartet.

    Was ich (derzeit) vermisse: § 9 RPflG. Dieses selbstständige Entscheiden ist schon etwas wert. Außerdem fand ich den Rechtspflegerberuf - gerade mit VAZ - schon sehr chillig: Man konnte schalten und walten wie man wollte und wenn der Laden einigermaßen rund lief hat niemanden interessiert, was man so macht. Jetzt habe ich öfter auch projektbezogene Arbeiten, bei denen mehrere Mitarbeiter an einer größeren Sache zusammen arbeiten, das gab es als Rechtspfleger eher selten/nicht. Da kann es auch sein, dass man Abends mal etwas länger bleiben muss.

    Insgesamt bin ich froh, den Schritt gemacht zu haben, auch wenn ich meine jetzige Tätigkeit eher übergangsweise ausübe.

    Den wichtigsten Vorteil habe ich vergessen: Kostenloser Kaffee aus dem Vollautomat anstatt aus verranzten Uraltmaschinen. :D

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Interessant. Wie würden die Aussteiger die Kollegialität in freier Wirtschaft und öffentlichem Dienst beurteilen? Gibt es Unterschiede?
    Macht es faul, Rechtspfleger zu sein? Man hat ja weder negative Konsequenzen zu befürchten, wenn man schlecht und auf Kosten anderer arbeitet, noch positive Konsequenzen, wenn man gut arbeitet. Gekündigt werden kann man eh nicht, Beförderungen hängen nicht von der Qualität der Arbeit ab. Die Arbeit unterliegt wegen § 9 RpflG im Grunde keinerlei Kontrolle. Da kommt ja der eine oder andere auf die Idee, nur das Minimum und möglichst gar nichts zu tun.
    Ist das in der freien Wirtschaft auch so?

  • Die Arbeit unterliegt wegen § 9 RpflG im Grunde keinerlei Kontrolle.


    Dieser Kernaussage von sP kann man nur bzgl. der Qualität der Arbeit unterschreiben.
    Bzgl. der Quantität der abgelieferten Arbeit sollten dienstrechtliche Möglichkeiten vorhanden sein.

    Sollte es diese Möglichkeiten geben, dann habe ich die Erfahrung gemacht, das die Verwaltung diese Möglichkeiten nur in begrenztem Rahmen anwendet bzw. anwenden will.

  • Jetzt mal ehrlich: Was haben die letzten drei Beiträge mit der Frage zu tun ? Und wie kann man in einem letztlich öffentlichen Forum so einen Quatsch verbreiten ? Ja, es gibt Kollegen deren Arbeit man nicht schätzt. Das ist in jedem Betrieb so. Dass der Beamtenstatus inkompetente Faulpelze produziert bestreite ich vehement.

  • Jetzt mal ehrlich: Was haben die letzten drei Beiträge mit der Frage zu tun ? Und wie kann man in einem letztlich öffentlichen Forum so einen Quatsch verbreiten ? Ja, es gibt Kollegen deren Arbeit man nicht schätzt. Das ist in jedem Betrieb so. Dass der Beamtenstatus inkompetente Faulpelze produziert bestreite ich vehement.

    Ja nagut, ich nehme die Frage zurück. War OT. Hatte mich nur gerade anlässlich der Frage des TO brennend interessiert, weil das ein (oder auch der einzige ernsthafte) Punkt ist, der mich über das Aussteigen nachdenken lässt.

  • Der Beitrag von DeliriumDriver ist schon mal recht informativ. Ein nebenberufliches Studium reizt mich zB. auch, wenn es aber auch sehr stressig ist.

    Vielleicht gibt es ja den einen oder anderen Kollegen, der als Rechtspfleger bei einer Bank oder in einem Notariat untergekommen ist, und weiß von seinen Erfahrungen hinsichtlich meiner Fragen zu berichten.

  • ..., weil das ein (oder auch der einzige ernsthafte) Punkt ist, der mich über das Aussteigen nachdenken lässt.


    Das würde ich so nicht unterschreiben. Ich hatte mir vor vielen Jahren auch mal gewünscht, ich wäre keine Beamter, weil sich da eine Möglichkeit aufgetan hatte, mein Leben grundlegend zu verändern und beruflich einen ganz anderen Weg einzuschlagen. Das ist dir als Beamter verwehrt bzw. ist es nicht mehr so einfach möglich. Ich kann den Themenstarter schon verstehen. Wenn er wirklich vor hat, wieder auszusteigen, sollte er damit nicht all zu lange warten. Ich kenne Kollegen, da hat der neue Arbeitgeber aus der freien Wirtschaft die Ablöse gezahlt. Diese Möglichkeit gibt es durchaus auch, dann braucht man die Pflichtzeit nicht abwarten.
    Es gibt für beide Seiten Vor- und Nachteile. Sicher hilft es, mal alles aufzuschreiben und dann abzuwägen.

  • Wenn der künftige Arbeitgeber die "Ablöse" nicht zahlt (muss man sich bei dem dann eigentlich genau so verpflichten??), kann man eventuell die Mindestdienstzeit auch nutzen, Erfahrungen zu sammeln. Je nachdem, in welchem Bereich man später arbeiten will, ist das durchaus auch förderlich für das Gehalt. Nur zu lange warten sollte man nicht. Nicht dass man faul wird, aber es gibt ja doch auch noch Vorteile und an § 9 RpflG gewöhnt man sich auch. Mit zunehmendem Alter wird es schwerer.

    "Just 'cos You got the Power, that don't mean You got the Right!" ((c) by Mr. Kilmister)

    Aus traurigen gegebenem Anlass ergänzt: "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy)

  • Ich bin Rückkehrer aus der "freien Wirtschaft" in den Staatsdienst und muss Dir sagen: ich habe es bis heute keinen Tag bereut.

    Die Unabhängigkeit, die ich im Staatsdienst habe, möchte ich nicht mehr missen. Ich hatte so meine liebe not, durch einen Chef (ich war Mitarbeiter in einer großen Anwaltskanzlei -dort beim Chef der Kanzlei in seiner Eigenschaft als Anwaltsnotar- an der langen Leine geführt zu werden.

    Man muss damit umgehen können, dass man bei einer Ansage "das muss bis heute 17.00 Uhr fertig sein" alles -auch das private- stehen und liegen lässt, um die Vorgabe des Chefs zu erfüllen. Da geht einem der Blutdruck dann schon mal über die 200.

    Auch die Ansage "Morgen um 17.30 Uhr ist eine Besprechung angesetzt, an der Sie teilnehmen" bedeutet, dass man sich den Abend freischaufeln muss, denn solche Besprechungen dauern dann meist auch noch sehr lange, und egal, was man vorhat. Klar gibt es dann Überstunden, die -wenn sie überhaupt registriert werden- auch erst mal abgefeiert werden müssen.

    Im Staatsdienst (im Bereich Nachlass/Betreuung) bin ich mein eigener Herr, zwar schlechter bezahlt als in der freien Wirtschaft, aber wenn ich mein Referat einigermaßen im Griff habe, lässt man mich doch in Ruhe. Das ist nicht zu verachten. Glaub es mir.

  • Ich bin Rückkehrer aus der "freien Wirtschaft" in den Staatsdienst und muss Dir sagen: ich habe es bis heute keinen Tag bereut.

    Die Unabhängigkeit, die ich im Staatsdienst habe, möchte ich nicht mehr missen. Ich hatte so meine liebe not, durch einen Chef (ich war Mitarbeiter in einer großen Anwaltskanzlei -dort beim Chef der Kanzlei in seiner Eigenschaft als Anwaltsnotar- an der langen Leine geführt zu werden.

    Man muss damit umgehen können, dass man bei einer Ansage "das muss bis heute 17.00 Uhr fertig sein" alles -auch das private- stehen und liegen lässt, um die Vorgabe des Chefs zu erfüllen. Da geht einem der Blutdruck dann schon mal über die 200.

    Auch die Ansage "Morgen um 17.30 Uhr ist eine Besprechung angesetzt, an der Sie teilnehmen" bedeutet, dass man sich den Abend freischaufeln muss, denn solche Besprechungen dauern dann meist auch noch sehr lange, und egal, was man vorhat. Klar gibt es dann Überstunden, die -wenn sie überhaupt registriert werden- auch erst mal abgefeiert werden müssen.

    Im Staatsdienst (im Bereich Nachlass/Betreuung) bin ich mein eigener Herr, zwar schlechter bezahlt als in der freien Wirtschaft, aber wenn ich mein Referat einigermaßen im Griff habe, lässt man mich doch in Ruhe. Das ist nicht zu verachten. Glaub es mir.

    Du bist aber Volljurist, oder? Also hast ganz normal Jura studiert?:oops: (Hier gibt's keine Bezirksnotare)

  • Ich hab es nie bereut, der Justiz den Rücken gekehrt zu haben und in der "freien Wirtschaft" zu arbeiten.

    Ich glaube aber, dass es keine grundsätzliche Einteilung zwischen "Aussteigen ist positiv oder negativ" geben kann. Es kommt (wie so oft) auf den Einzelfall an.

    Es gibt überall Vor- und Nachteile und "freie Wirtschaft" ist nicht gleich "freie Wirtschaft", sowenig Justiz gleich Justiz ist. Überall kann es schön sein oder blöd.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Ich hab es nie bereut, der Justiz den Rücken gekehrt zu haben und in der "freien Wirtschaft" zu arbeiten.

    Ich glaube aber, dass es keine grundsätzliche Einteilung zwischen "Aussteigen ist positiv oder negativ" geben kann. Es kommt (wie so oft) auf den Einzelfall an.

    Es gibt überall Vor- und Nachteile und "freie Wirtschaft" ist nicht gleich "freie Wirtschaft", sowenig Justiz gleich Justiz ist. Überall kann es schön sein oder blöd.

    Hast du denn sofort eine Anstellung mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag gefunden? Das ist zB. bei mir so ein Punkt... wenn ich mich jetzt auf "auswärtige" Stellen bewerbe, und das Gehalt dort auch passt, man mir jedoch einen befristeten Arbeitsvertrag anbietet. Dann hat man das Risiko, hinterher arbeitslos zu sein. Und das möchte ich auch nicht erleben.

  • Ich hab es nie bereut, der Justiz den Rücken gekehrt zu haben und in der "freien Wirtschaft" zu arbeiten.

    Ich glaube aber, dass es keine grundsätzliche Einteilung zwischen "Aussteigen ist positiv oder negativ" geben kann. Es kommt (wie so oft) auf den Einzelfall an.

    Es gibt überall Vor- und Nachteile und "freie Wirtschaft" ist nicht gleich "freie Wirtschaft", sowenig Justiz gleich Justiz ist. Überall kann es schön sein oder blöd.

    Hast du denn sofort eine Anstellung mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag gefunden? Das ist zB. bei mir so ein Punkt... wenn ich mich jetzt auf "auswärtige" Stellen bewerbe, und das Gehalt dort auch passt, man mir jedoch einen befristeten Arbeitsvertrag anbietet. Dann hat man das Risiko, hinterher arbeitslos zu sein. Und das möchte ich auch nicht erleben.

    Das ist halt das Risiko, das man ohne den sicheren Beamtenstatus hat. Sich nur die Rosinen herauszupicken dürfte schwierig werden. ;)

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Dann hat man das Risiko, hinterher arbeitslos zu sein. Und das möchte ich auch nicht erleben.


    Dieses Risiko gehört außerhalb des Beamtendaseins immer mit dazu - auch unbefristete Stellen haben Probezeit, Sozietäten können implodieren, Banken können massiven Stellenabbau betreiben (Methode "Rasenmäher"), gerade im Bereich des Nurnotariats ist der Amtswechsel immer nicht ganz ungefährlich (nach Meinung des BAG liegt nämlich kein Fall des § 613a BGB vor) etc.

    Man wettet halt drauf, dass man schon was anderes passendes finden wird.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Du kannst überall Pech haben, du kannst aber auch überall Glück haben.

    Wichtig dürfte auch sein, mit was du "zufrieden" bist. "Langt" dir das Beamtendasein oder brauchst du "mehr". Wenn du das Risiko scheust, bist du doch bestens geeignet für den Beamtenstatus, da brauchst du über den Rest nicht mehr nachdenken.

    "Just 'cos You got the Power, that don't mean You got the Right!" ((c) by Mr. Kilmister)

    Aus traurigen gegebenem Anlass ergänzt: "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy)

  • @Unsicherer:

    Bei mir ist es 20 Jahre her :eek::oops:

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • @Unsicherer:

    Bei mir ist es 20 Jahre her :eek::oops:

    Bei mir dieses Jahr auch und ich habe es auch nie bereut. Ich komme zwar nicht aus der Justiz, aber aus einer obersten Bundesbehörde.

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!