Genehmigung nach § 112 BGB

  • Es ist vom Kind ein detaillierter Businessplan zu erstellen und dem Gericht vorzulegen. Dieser sollte auf folgende Punkte eingehen:
    - Die Gründerperson
    - Die Geschäftsbeschreibung
    - Eine Standortanalyse und eine Marktanalyse (Kunden und Wettbewerb)
    - Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
    - Rentabilitätsvorschau
    - Liquiditätsplanung.

    Sollte die Schulausbildung bereits beendet sein, wird um Vorlage des Abschlusszeugnisses gebeten. Sollte das Kind noch auf die Schule gehen, wird um Vorlage der letzten drei Zeugnisse (Jahres- und Halbjahreszeugnisse) sowie eine Stellungnahme des Klassenlehrers gebeten, inwieweit das Kind reif und geeignet ist für eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit als Comedian.

    Weiter ist die Ermächtigung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Diese Ermächtigung muss sich auf das konkrete Erwerbsgeschäft beziehen, eine Blanko- oder Generalermächtigung ist nicht ausreichend.

    Grundsätzlich sehe ich die Tätigkeit als Comedian nicht sonderlich haftungsträchtig. Auch der Verkauf von Merchandise-Artikeln finde ich jetzt nicht mega-heikel. Am Anfang seiner Karriere wird er ja eher auf kleineren Bühnen (in der Region) unterwegs sein und auch wohl nur im Inland. Die Tätigkeit dürfte aber eher abends stattfinden und mit entsprechenden Reisezeiten teils auch in die Nacht oder mit Übernachtung. Da wäre für mich der Hauptfokus: Bei Schüler: droht Vernachlässigung seiner Schullaufbahn? Falls er schon fertig ist mit Schule sähe ich das entspannter würde aber abklopfen, inwieweit Ausbildung zurückstehen müsste. Es schadet ja auch einem Künstler nicht, etwas bodenständiges gelernt zu haben.
    Alles andere dürfte der Markt regeln: An Comedians mangelt es ja nicht gerade...

  • Ich bin neu in den Familiensachen und habe gleich diese Sache auf dem Tisch: 16-jähriger möchte im Bereich Comedian/Alleinunterhalter tätig sein, durch das Gewerbe sollen eingespielte Gagen mit den Reisekosten verrechnet werden können. Es ist auch der Vertrieb von Merchandise-Artiklen über diverse shops vorgesehen.

    Was würdet ihr euch denn da zur Prüfung vorlegen lassen? Bislang habe ich lediglich die paar Zeilen aus dem schriftlichen Antrag...

    Auf jeden Fall die Zeugnisse. Voraussetzung für die Genehmigung ist meiner Meinung nach, dass es schulisch gut läuft. Hat das Kind schulische Schwierigkeiten, sollte es sich meiner Meinung nach eher auf das Lernen konzentrieren.

    Normalerweise würde ich auch Vortrag oder Nachweise sehen wollen, dass das Kind eine gewisse Fachkenntnis in der entsprechenden Branche hat. Bei Comedian / Alleinunterhalter ist dies aber alles recht subjektiv... Entweder jemand ist unterhaltsam oder eben nicht. Da das Kind eigentlich nur kostendeckend arbeiten will und keine riesigen Ausgaben für das Gewerbe haben dürfte, finde ich einen kompletten Businessplan vielleicht etwas übertrieben.

    Ansonsten würde ich einen Anhörungstermin bestimmen und ihn fragen, wie er das alles aufziehen will. Relevant wären meiner Meinung nach z.B.

    • Mit welchen Veranstaltern will er zusammenarbeiten bzw. wie soll die Organisation der Auftritte generell erfolgen ?
    • Wo und wie oft will er auftreten (gefährdet der Umfang der Tätigkeit die schulische Ausbildung)?
    • Hat er Erfahrung im Unterhaltungsbereich (frühere unbezahlte Auftritte o.ä.)?
    • Sind zumindest grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse vorhanden (z.B. für die Kalkulation der Ticket- oder Merchandisepreise)?
    • Wie soll die Produktion der Merchandiseartikel erfolgen und ich welcher Stückzahl (wg. Vorfinanzierung der Produktion)?
    • Sind grundsätzliche, für den Verkauf von Merchandise erforderliche, Rechtskenntnisse vorhanden? (Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, Mängelgewährleistung usw.)
  • Der Teenager war nun bei mir zum persönlichen Gespräch.

    Er hat sich das doch anders überlegt mit der Stand-up comedy, da gäbe es schon zu viel Konkurrenz. Kurzerhand will er jetzt die Genehmigung für eine "Digital Agency", Inhalt soll die Erstellung von kleinen Webseiten, Firmenlogos, Grafiken, Strategiepapiere für Social Media und Vertrieb von Software sein. Für den Vertrieb erhält er eine Provision, die anderen Leistungen sollen nach Vorkasse erfolgen.

    Hättet ihr da Bedenken? Da es mehr oder weniger auf Guthabenbasis läuft, hätte ich da kein größeres Bauchweh.

    Zeugnisse sind ok und eine positive Stellungnahme der Lehrerin hat er auch mitgebracht.

    Falls jemand das schonmal hatte, hättet ihr ein Muster? (gerne auch per pn)

  • Kurzerhand will er jetzt die Genehmigung für eine "Digital Agency", Inhalt soll die Erstellung von kleinen Webseiten, Firmenlogos, Grafiken, Strategiepapiere für Social Media und Vertrieb von Software sein. Für den Vertrieb erhält er eine Provision, die anderen Leistungen sollen nach Vorkasse erfolgen.

    Da wäre ich jetzt schon kritischer als beim Alleinunterhalter. Die Erstellung von Websites ist meiner Meinung nach haftungsträchtiger als die Tätigkeit als Komiker. Da hat man einige Möglichkeiten, teure Fehler zu begehen. Ich denke insbesondere an Urheberrechtsverletzungen (z.B. unerlaubte Verwendung von Bild- und Videomaterial auf Websites) oder an rechtliche Fehler (z.B. inhaltliche Anforderungen an das Impressum werden nicht erfüllt). Solche Geschichten werden gerne teuer abgemahnt und ich könnte mir vorstellen, dass ein potentieller Kunde dann den minderjährigen in Regress nehmen wird.

    Funktioniert die Website nicht wie geplant könnte, je nach Art des Auftraggebers, auch ein wirtschaftlicher Schaden entstehen. Eine Firmenwebsite eines Mittelständlers, die über Tage nicht erreichbar ist, könnte den Minderjährigen beispielsweise recht teuer kommen.

    Hier würde ich genauer prüfen, ob bei dem Minderjährigen die notwendigen Kenntnisse vorliegen und wie er sich absichert (Versicherung für Tätigkeit). Außerdem wäre die Vorlage eines Businessplans wohl angezeigt.

  • Zusätzlich wäre bei sowas wie Grafiken interessant, ob er hierfür eine bestimmte Software nutzen will. Man bekommt zwar für viele Programme Gratislizenzen, aber die sind nur meist für den Privatgebrauch; eine Lizenz für gewerbliche Nutzung ist meist deutlich teurer und ohne passende Lizenz erwischt zu werden ist noch teurer.

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