Pfüb vor Insolvenzeröffnung

  • M.E. hat die Pfändung weiter Bestand und dürfte wegen § 301 Abs. 2 InsO (Recht zur abgesonderten Befriedigung) auch nicht durch die RSB tangiert werden.

    Gerade bei einer Pfändung auf einem Konto ist diese Lösung aber unbefriedigend, da erst einmal etwas zur Pfändung da sein muss, um zur Absonderung zu kommen. Für Beträge, die erst nach IE auf dem Konto eingehen, kann, schon wegen § 91 InsO, kein Recht auf Absonderung begründet werden.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ich habe im Februar 2019 einen PfÜB erlassen, Drittschuldner waren die Bank, der Arbeitgeber und das Finanzamt.
    Jetzt meldet sich ein Anwalt für den Gläubiger, teilt mit, dass über das Vermögen des Schuldners 2020 ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde und beantragt die Aufhebung des PfÜBs.
    Ich würde das Schreiben als Erinnerung werten, bin mir aber etwas unschlüssig was ich jetzt machen soll.
    Der Erinnerung abhelfen und den PfÜB aufheben weil der Gläubiger Herr des Verfahrens ist ?
    Andererseits erschließt sich mir spontan kein Rechtsschutzbedürfnis für den Gläubiger.
    In die Rückschlagsperre dürfte der PfÜB wohl nicht fallen.

  • Dennoch kann eine Aufhebung des PfÜB "zur Klarstellung" erfolgen, wenn der Gläubiger etwa seinen PfÜB-Antrag zurücknimmt (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 03.03.1995 - 2 W 25/95). Über die (möglicherweise insolvenzrechtlichen) Gründe hierfür musst sich Fluffydog keine Gedanken machen.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • jedoch wird im allgemeinen dem Rechtspfleger des Vollstreckungsgerichts eine Abhilfebefugnis eingeräumt.

    Würde einen 1-Zeiler-Beschluss machen, dass der PfÜB auf Antrag/Bewilligung des Gl. aufgehoben wird.

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