Nebenkläger & Nr. 4104 VV RVG

  • Hallo,
    ich bearbeite noch nicht so lange Strafkosten und hätte eine Frage:
    D. Nebenkl.-Vertreter rechnet die Kosten der Vertretung der Nebenklage gegen den Angekl. ab und macht die Verfahrensgebühr gem. Nr. 4104 VV RVG geltend. Ich frag mich nun natürlich, ob diese entstanden ist.
    -Anklageschrift vom 06.08.14
    -am 17.04.15 meldet sich d. RA und bittet um Beiordnung als Nebenklägervertreter
    -Beiordnung erfolgte dann im Termin am 23.04.15

    Aus der Akte ist zudem ersichtlich, dass d. RA auch mit Schreiben vom 09.10.14 die Strafanzeige gestellt hat bei der Polizei als Vertreter (Verletztenbeistand, Nebenkläger, Adhäsionsantrag).

    LG

    2 Mal editiert, zuletzt von utz (24. April 2017 um 14:39)

  • Nö. Das hier


    -Anklageschrift vom 06.08.14
    -am 17.04.15 meldet sich d. RA und bittet um Beiordnung als Nebenklägervertreter
    -Beiordnung erfolgte dann im Termin am 23.04.15

    Aus der Akte ist zudem ersichtlich, dass d. RA auch mit Schreiben vom 09.10.14 die Strafanzeige gestellt hat bei der Polizei als Vertreter (Verletztenbeistand, Nebenkläger, Adhäsionsantrag).

    bedeutet, dass der RA erst nach Eingang der Anklageschrift beim Gericht tätig geworden ist. Die Daten sind immer noch wirr, weil die Strafanzeige zeitlich nach der Anklageschrift liegt. Was auch immer der RA da aber angezeigt hat - die Tätigkeit fällt nicht mehr in die 4104, wenn die Daten so stimmen.

  • Am 06.08.2014 hat die StA die Anklageschrift erstellt und die erforderlichen Verfügungen gefertigt.
    Eingang der Anklageschrift bei Gericht am 12.08.14.

    Am 27.08.2014 hat d. Ri am AG die Anklagezustellung verfügt.

    Die Nebenkläger haben sich bis dahin immer selbst zur Akte gemeldet.

    Am 17.04.2015 kam das Anschreiben, in dem die Zulassung der Nebenklage beantragt wurde. Diesem Schreiben wurde eine Abschrift des Strafantrages an die Polizei vom 09.10.2014 beigefügt.

    (In diesem Verfahren gibt es mehrere Nebenkläger. Die übrigen haben sich vorher gemeldet.)

    Beiordnung des Nebenklägervertreters am 23.04.2015.

    Einmal editiert, zuletzt von utz (24. April 2017 um 16:43)

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