Kostengrundentscheidung ergibt nicht 100 %

  • Was spricht in deinen Augen gegen die Lösung aus Post #4?


    Daß der Staat nicht auf einen Teil der Kosten sitzen bleiben möchte? :D

    Das... leuchtet irgendwie ein. :wechlach:Danke, Boleff!

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Schneewittchen:
    Dem Richter kann ich es leider nicht so einfach vorlegen, weil ich ja in der ersten Instanz sitze und er in der zweiten. Da müsste ich die ganze Akte mit der Post hinschicken… Das wäre meine letzte Option gewesen. J

    Und die Lösung aus #4 bekomme ich in meinem Fall schon allein rechnerisch nicht hin. In obigem Fall hatte ja nur ein Beklagter Erstattungsansprüche gegen mehrere Kläger, wenn auch zu unterschiedlichen Quoten. Man muss also die Kosten des Rechtsstreits "nur" zu den angegebenen Quoten auf die Kläger verteilen.

    In meinem Fall tragen beide Seiten einen Teil der Kosten… Da bekomme ich schon rein logisch/mathematisch die Ausgleichung nicht hin…


    Da ist ja gut, dass ich die Festsetzung ablehnen kann. ^^‘ Für die Parteien zwar schade, aber ich möchte ja auch nicht auf Teufel komm raus einen KFB erstellen, nur um damit im Zweifel für noch mehr Durcheinanderzu sorgen.

    Vielen Dank für die Antworten!

  • Ich habe folgende KGE: Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner zu 50 %, der Antragsteller (Jobcenter) bleibt gerichtskostenfrei. Solche Entscheidung hatte ich noch nicht. Nun beantragt der Agg-Vertreter die Kostenausgleichung gem. § 106 ZPO seiner Gebühren. Ist dies möglich? Wenn ja wie mache ich das, da ja das Jobcenter wohl kaum Gebühren beantragt oder?

  • Ich habe folgende KGE: Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner zu 50 %, der Antragsteller (Jobcenter) bleibt gerichtskostenfrei. Solche Entscheidung hatte ich noch nicht. Nun beantragt der Agg-Vertreter die Kostenausgleichung gem. § 106 ZPO seiner Gebühren. Ist dies möglich? Wenn ja wie mache ich das, da ja das Jobcenter wohl kaum Gebühren beantragt oder?

    Das wird wahrscheinlich daran liegen, dass der Antragsteller in diesem Fall von Kostentragungspflichten befreit ist: Beim Jobcenter steckt regelmäßig ja die Kommune/das Land dahinter. Man müsste da ggf. in die entsprechenden Landesvorschriften gucken.
    Die Ausgleichung nach § 106 ZPO würde ich dem Antragsteller zur Stellungnahme schicken. Die Jobcenter haben eigene Rechtsabteilungen, die Kostenfestsetzungsanträge prüfen. Meist übernehmen die schon im Zuge der Anhörung die erstattungsfähigen Kosten freiwillig. Da würde ich halb damit rechnen, dass eine Stellungnahme eingeht, die im Kern "wir haben die Kosten nach Quote anerkannt und angewiesen, Gegenseite mag Erledigung des Antrags erklären" lautet.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

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