Vor 40 Jahren hat die Eigentümerin E1 an E2 einen halben Anteil an einem Erbbaurecht verkauft. Kaufpreis waren 40.000,- DM. Der hälftige Betrag war sofort zu zahlen und die andere Hälfte erst beim Versterben von E1 an einen Herrn Y. Zur Absicherung von Y wurde eine Sicherungshypothek eingetragen.
Nunmehr erreicht mich eine notarielle Urkunde in der E1 und E2 als Inhaltsänderung eingetragen haben möchten:
"Sollte Y vor E1 versterben, so geht der Anspruch auf Zahlung des Betrages an die Ehefrau von Y, ersatzweise Kinder .... über.":(
Ich denke nicht, dass so etwas eintragungsfähig ist. Aber ehrlich gesagt, habe ich das auch noch nicht gehabt. Was meint ihr dazu?
PS: Falls die Frage aufkommt, Y hat nicht mitgewirkt.