Hallo !
Habe in einem Verfahren einen Gesellschaftsvertrag vorliegen.
Der Vertrag soll zwischen der Betreuten und ihrer Tochter abgeschlossen werden.
Es wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als reine Innengesellschaft entsprechend den Bestimmungen für eine stille Gesellschaft nach § 230 HB gegründet.
Zweck der Gesellschaft ist die gemeinsame Bewirtschaftung des Betriebes zur gewerblichen Stromerzeugung über eine Photovoltaikanlage.
Würde hier eine Genehmigung nach § 1822 Nr.3 BGB erteilen. Was meint ihr ?