Tochter T ist Eigentümerin eines Grundstücks, auf dem für Vater V eine Buchgrundschuld eingetragen ist (Sicherung von Darlehen des V an T).
T beantragt die Löschung der Grundschuld.
Sie legt Eröffnungsniederschrift und not. Testamente des V vor. Danach ist T Alleinerbin. Diverse Vermächtnisse sind enthalten, u.a. soll das "gesamte Barvermögen, auch Geldforderungen gegenüber Banken" nicht die T erhalten.
X wird "insgesamt zum Testamentsvollstrecker über den gesamten Nachlass" bestimmt. Er soll die "gesamte Durchführung des Nachlasses bestimmen und überwachen, insbesondere die Nachlassabwicklung auch bezüglich der Vermächtnisse".
Weiter ist ein Schreiben des Nachlassgerichts beigefügt (automatisiert erstellt, ohne Unterschrift gültig ;)). Darin wird bestätigt, dass X sein Amt niedergelegt hat und das TV-Amt erloschen ist.
Auch X bestätigt in einer nicht unterschriebenen Mitteilung an das Nachlassgericht, er habe die TV übernommen und durchgeführt. Die TV endete 2014; er habe die TV niedergelegt und kein TV-Zeugnis benötigt.
Braucht man da nicht zumindest den Zugangsnachweis der Kündigung in grundbuchmäßiger Form, bzw. auch einen Beschluss des Nachlaßgerichts i.S.v. § 2200 BGB, ob ein neuer TV zu ernennen ist, bzw. die TV weggefallen ist?