Kindergartengebühren in der Insolvenz

  • Liebe Mitglieder,

    ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen…
    Folgender Fall:
    Herr und Frau X zahlen bei uns Kindergartengebühren für Ihre Kinder. Bezahlt hat diese immer der Mann. Jetzt wurde gegen den Mann ein Insolvenzverfahren eröffnet.
    Der Grundlagenbescheid über die Kindergartenbeiträge für das Jahr 2017 wurde Anfang des Jahres auf beide Eltern lautend versandt.
    Kann ich die fälligen Kindergartengebühren dann trotzdem im Insolvenzverfahren anmelden oder muss ich zuerst die Frau zur Zahlung auffordern?
    Die Kindergartengebühren die vor dem Insolvenzverfahren fällig sind würde ich als Insolvenzforderung anmelden, die laufenden müssten dann doch eigentlich aus der Masse vom Insolvenzverwalter bedient werden oder? :confused:
    Für Eure Antworten bedanke ich mich bereits jetzt recht herzlich!

  • die laufenden müssten dann doch eigentlich aus der Masse vom Insolvenzverwalter bedient werden oder?

    Das wäre ja noch schöner, die Gebühren sind gefälligst aus dem pfandfreien Einkommen zu bezahlen!

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Nein die Eltern standen auf dem Grundlagenbescheid, dieser wurde im Januar mit den Zahlungen für das ganze Jahr verschickt...

  • ..und warum soll dann der IV dies als Masseverbindlichkeit bezahlen?

    § 55 I Nr. 1 InsO spricht von Handlungen des IV oder durch andere Weise durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründet. Die Kinderbetreuung fällt da schwerlich drunter, außer man betrachtet die Kinder als Insolvenzmasse und will demnächst einen Sklavenmarkt eröffnen.

    § 55 I Nr. 2 InsO könnte passen, wenn der IV die Erfüllung des Betreuungungsvertrages gewählt hat, § 103 InsO. Dies wird er aber schwerlich getan haben.

    § 55 I Nr. 3 InsO fällt aus.

    § 55 II InsO ist nicht zu gesagt.

    § 55 III InsO fällt aus.

    § 55 IV InsO fällt aus.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • nun, ich gehe mal davon aus, dass Eltern die Kindergartengebühren wohl gesamtschuldnerisch schulden (das kannst Du Steffi aber besser beurteilen als ich). Dies vorausgeschickt verhält es sich so:
    für die zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung fälligen Gebühren kannst Du sie im Verfahren des Kindsvaters anmelden, aber dennoch gegen die Mutter geltend machen. Für die danach fälligen Gebühren kannst Du die Insolvenzmasse m.E. nicht in Anspruch nehmen. Diese Gebühren stellen allerdings Neuverbindlichkeiten gegenüber dem Kindsvater dar (was aber wg. der während des Insolvenzverfahrens eingeschränkten Vollstreckungsmöglichkeiten nicht viel Wert hat).
    greez Def
    stellt natürlich keiine Rechtsberatung dar (dürfte ich nicht und könnte ich auch nicht !); sondern nur Denkanstöße.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • ..Betreuungungsvertrages

    Da bekommt man ja beim Lesen einen Knoten in der Zunge.


    Ich nehme auch gerne was anderes, aber wie würde man das sonst so bezeichnen, wenn man die Blagen zur Betreuung in eine Einrichtung gibt und man darüber einen Vertrag abschließt?

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • ..Betreuungungsvertrages

    Da bekommt man ja beim Lesen einen Knoten in der Zunge.


    Ich nehme auch gerne was anderes, aber wie würde man das sonst so bezeichnen, wenn man die Blagen zur Betreuung in eine Einrichtung gibt und man darüber einen Vertrag abschließt?

    Ein "ung" hätte auch gereicht. ;)

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • na Verwahrungsvertrag nach 688 BGB hätte es wohl auch icht so getroffen. Kinder sind zwar beweglich, aber keine Sachen :D
    Aber vlt. lässt sich ja der Kinderverwahrungsbetreuungsvertrag kreieren..... (nein: nicht aus der Verwahranstalt geschrieben)
    :D

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