Waldfläche Grundstück im Sinne von § 6 FStrG

  • Ich habe hier ein Ersuchen des Landes gem. § 6 FStrG auf Umschreibung eines Grundstückes auf die Bundesrepublik Deutschland. Bei dem Grundstück handelt es sich um 12000 m² Waldfläche. In dem Ersuchen wird angegeben, dass das Grundstück Bestandteil einer Ausgleichsfläche für eine Bundesstraße ist.
    Meines Erachtens können die Ersuchen gem. § 6 FStrG nur für Straßen oder für die zugehörigen Anlagen gem. § 1 Abs., 4 FStrG gestellt werden.

    Oder beurteile ich die Waldfläche falsch? Oder gibt es irgendwelche Ausnahmen/Sondervorschriften oder so, von denen ich nicht weiß?!:gruebel:

  • Sehe ich genau so -> sofortige Zurückweisung.
    Die Vorschriften des Absatzes 3 können ja gar nicht erfüllt sein. Danach hätte ohnehin der Einzutragende (der Bund) und nicht das Land ersuchen müssen...

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