Hier streiten sich die Geister.
Veräußert wurde ein unbebautes Grundstück mit Bauverpflichtung (die nicht eingetragen wird).
Es ist bekannt, dass das Baugebiet überwiegend errichtet ist.
Nun kommen die Anträge auf Eigentumsumschreibung und hier herrschen zwei Meinungen zur Wertermittlung:
1. Wert= Kaufpreis unbebaut plus 20% für schuldrechtliche Bauverpflichtung (§§47,50 GNotKG)
2. Wert= : aktueller Verkehrswert gemäß §§47,46 GNotKG -sofern höher als der Kaufpreis für das unbebaute Grundstück, also wenn mit dem Bau begonnen wurde-
§50 GNotKG sei gar nicht anwendbar, da keine schuldrechtliche Bauverpflichtung ins Grundbuch eingetragen worden ist.
Wie ist die Meinung hier im Forum?