Wert Grundstück mit Bauverpflichtung

  • Hier streiten sich die Geister.
    Veräußert wurde ein unbebautes Grundstück mit Bauverpflichtung (die nicht eingetragen wird).
    Es ist bekannt, dass das Baugebiet überwiegend errichtet ist.
    Nun kommen die Anträge auf Eigentumsumschreibung und hier herrschen zwei Meinungen zur Wertermittlung:

    1. Wert= Kaufpreis unbebaut plus 20% für schuldrechtliche Bauverpflichtung (§§47,50 GNotKG)

    2. Wert= : aktueller Verkehrswert gemäß §§47,46 GNotKG -sofern höher als der Kaufpreis für das unbebaute Grundstück, also wenn mit dem Bau begonnen wurde-
    §50 GNotKG sei gar nicht anwendbar, da keine schuldrechtliche Bauverpflichtung ins Grundbuch eingetragen worden ist.

    Wie ist die Meinung hier im Forum?

  • Ob für die Bauverpflichtung eine irgendwie geartete dingliche Sicherung erfolgt, ist für die Bestimmung des Geschäftswertes bei Gericht nicht relevant.

    Ich würde daher mindestens 120 % der Kaufpreises als Wert ansetzen. Sollte der aktuelle Verkehrswert höher sein, würde ich diesen ansetzen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich denke auch, dass Kaufpreis+20 % hier der richtige Wert ist.
    Dass die Käufer (auf eigene Rechnung) schon angefangen haben zu bauen bzw. das Haus schon vor Eigentumsumschreibung fertig gebaut haben, muss für die Wertfestsetzung außer acht bleiben. Kaufgegenstand war lediglich der "blanke Acker".

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