Verwertung beendet?

  • Folgender Fall:
    Sch. betreibt eine Kneipe. Selbständigkeit wurde freigegeben.
    Im Schlussbericht sagt der IV, dass Sch. mehrfach dazu angehalten wurde Massebeiträge gem. 295 InsO zu zahlen. Dies tat Sch. nicht.
    Auch die steuerlichen Verhältnisse seien nicht abschließend geklärt, da Sch. keine Unterlagen einreicht.
    Kann ich hier von der Beendigung der Verwertung ausgehen und Zustimmung erteilen oder sollte der Verwalter noch einmal ausdrücklich sagen, dass die Verwertung abgeschlossen ist.

  • Worauf willst Du hinaus?

    Man könnte überlegen, ob die Beiträge nach § 295 InsO gerichtlich durchsetzbar sind und ob die Vorlage von steuerlichen Unterlagen nach § 98 InsO erzwungen werden könnte und hier evtl. noch Masse generiert werden kann. Ist das nicht der Fall und sind sonst keine Vermögensgegenstände vorhanden, ist die Verwertung abgeschlossen. Eine ausdrückliche Erklärung darüber ist nicht Voraussetzung dafür, dass du der Schlussverteilung zustimmen kannst. Das muss nur aus dem Schlussbericht ersichtlich sein. Oder wie ist die Frage?

  • Mir war die Aussage des Verwalters irgendwie nicht abschließend genug. Einerseits drückt er mit seiner Aussage aus, dass evtl. noch Einnahmen erzielt werden könnten , andererseits bittet er um Zustimmung zur Verteilung.
    Das stellt für mich irgendwie keine eindeutige Beendigung der Verwertung dar, oder?
    Hätte er gesagt Sch. führt keine Beträge gem. 295 II InsO ab, dies war aber auch nicht zu erwarten, da die Selbständigkeit nach Einschätzung des IV keine Beträge abwirft, fände ich das schlüssiger und hätte kein Problem.

  • seh ich auch so. Der IV wird in diesem Falle sicherlich nicht aufgrund Feigheit freigegeben haben. Wo sich die Sache spreizt: der Abführungsanspruch der Masse kann nur auf dem Zivilrechtswege durchgesetzt werden, der Anspruch wäre jedoch Masse, da es sich nicht um eine dem Schuldner obliegende Verpflichtung handelt. Da ist m.E. zum Zwecke der Ermittlung der Werthaltigkeit das ganze Programm der InsO zu fahren.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
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    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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