Löschungsantrag Nießbrauch vom insolventen Eigentümer

  • A ist Berechtigter eines Nießbrauchs. Grundstückseigentümer ist eine GmbH (Geschäftsführer ist A), in Abt. 2 ist ein Insolvenzvermerk eingetragen.

    Jetzt wird mir eine ordnungsgemäße Löschungsbewilligung von A vorgelegt, zusammen mit einem (notariell unterschriftsbeglaubigten?!) Löschungsantrag der Eigentümerin. Eingereicht wird das ganze durch den Notar, der beides beglaubigt hat und außerdem nach § 15 GBO beantragt.

    Ist vielleicht jetzt eine blöde Frage, aber an der Insolvenz des Grundstückseigentümers muss ich mich hier nicht stören oder?
    Und wozu beglaubigt der Notar den Antrag des Eigentümers? Und darf dieser, da insolvent, den Antrag stellen? Das Grundstück ist ja aber von der Löschung begünstigt, nicht betroffen.

  • Und wozu beglaubigt der Notar den Antrag des Eigentümers?


    Kann ich Dir auch nicht sagen, aber schaden tut das dem Antrag nicht. Und kostenmäßig ist es auch egal, wenn der Notar den Antrag entworfen hat.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Oder er/sie hat gerne viele Nummern. Oder es ist alles (Bewilligung des Berechtigten, Antrag des Eigentümers) in einer Urkunde und man beglaubigt dann halt beide, obwohl es einer auch schon täte (und ich ja auch nicht daran gehindert wäre, den Antrag des Eigentümers als Bote einzureichen, wenn's wirklich mal an § 15 GBO fehlt).
    :nixweiss:

    Weiß ich's. Dem Vollzug schadet es nicht.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • OK Danke. :)

    Es sind 2 getrennte Unterschriftsbeglaubigungen von 2 verschiedenen Tagen ... nuja warum auch immer, aber ich fang dann halt manchmal an, an mir zu zweifeln und denke es gibt vielleicht einen tieferen Sinn, den ich gerade nicht verstehe. ;)

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