A ist Berechtigter eines Nießbrauchs. Grundstückseigentümer ist eine GmbH (Geschäftsführer ist A), in Abt. 2 ist ein Insolvenzvermerk eingetragen.
Jetzt wird mir eine ordnungsgemäße Löschungsbewilligung von A vorgelegt, zusammen mit einem (notariell unterschriftsbeglaubigten?!) Löschungsantrag der Eigentümerin. Eingereicht wird das ganze durch den Notar, der beides beglaubigt hat und außerdem nach § 15 GBO beantragt.
Ist vielleicht jetzt eine blöde Frage, aber an der Insolvenz des Grundstückseigentümers muss ich mich hier nicht stören oder?
Und wozu beglaubigt der Notar den Antrag des Eigentümers? Und darf dieser, da insolvent, den Antrag stellen? Das Grundstück ist ja aber von der Löschung begünstigt, nicht betroffen.