Löschungsfähige Quittung vom Jugendamt

  • Darf das Jugendamt als Beistand zur Geltendmachung von Kindesunterhalt selbst in Behördenform eine löschungsfähige Quittung für eine zugunsten des Kindes eingetragene Zwangssicherungshypothek erteilen?

    Hintergrund ist, dass die Eigentümergrundschuld gewordene Zwangssicherungshypothek für neuere Unterhaltsrückstände gepfändet wurde. Für die Eintragung brauche ich ja den Nachweis, dass ein Eigentümerrecht entstanden ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!