Hallo,
ich hab hier mal ein Problem, zu dem ich nichts finde. Schuldnerin ist selbständig tätig. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde die Selbständigkeit gem. § 35II InsO freigegeben.
Jetzt habe ich ein neues Insolvenzverfahren über "das nach § 35 Abs. 2 InsO freigegebene Sondervermögen Geschäftsbetrieb", auf Fremdantrag eröffnet, auf dem Tisch. Masse ist laut Gutachten vorhanden. Nach Eröffnung hat auch dieser Insolvenzverwalter mit jetzt mitgeteilt, dass er nach § 35 II freigegeben habe.
M. E. geht das aber gar nicht, weil ich ja als Schuldner das Sondervermögen habe und nicht die ursprüngliche Schuldnerin. Diese hat zwischenzeitlich RSB beantragt, was demnach genauso unsinnig ist.
Gibt es hier Erkenntnisse, was dieses Zweitverfahren ist? Ist das noch mein eigentlicher Schuldner nur mit eingeschränkter Haftungsmasse? Oder ist das nicht vielmehr der abstrakte Geschäftsbetrieb als Schuldner?
Grüße, Taste