Ich steh gerade etwas aufm Schlauch...
Zeitlicher Ablauf:
1980: gemeinsames notarielles Testament der Eheleute A und B mit gegenseitiger Einsetzung.
1985: gemeinsame Tochter wird geboren.
1988: Erbvertrag vom getrennt lebenden A mit seiner neuen Lebensgefährtin, gegenseitige Einsetzung
1993: Erbvertrag der in Scheidung lebenden Eheleute A und B: Aufhebung des notariellen Testaments und Erbverzicht
1994: Scheidung von A und B
2016: A stirbt ohne weitere Eheschließung und ohne weiteres Testament
Konnte der 1988er Erbvertrag noch wirksam werden?