Hallo und guten Morgen,
ich habe folgendes Problem:
Es liegt zum einen der Kaufvertrag (in Ausfertigung) vor, welcher die Belastungsvollmacht enthält.
Des Weiteren liegt die Grundschuldbestellungsurkunde vor.
In der Grundschuldurkunde handeln die Erwerber für die derzeitigen Eigentümer. Mir hat die Bezeichnung der Vollmacht, aufgrund derer gehandelt wird, nicht genügt, weshalb ich den Notar gebeten habe, die Urkunde entsprechend zu ergänzen.
Die Formulierung lautete wie folgt: "... aufgrund der Belastungsvollmacht in § 12 des Kaufvertrags für ..." Es ist weder ein Datum noch eine UR-Nr. angegeben. Das fand ich doch etwas dürftig.
Sehe ich das zu eng? Bin etwas irritiert, da der Notar beantragt "zur Vermeidung einer Dienstaufsichtsbeschwerde die Grundschuld sofort einzutragen" und dann folgen noch einige neben der Sache stehende Aussagen. Ich bin geneigt zurückzuweisen.
Wie seht ihr das?