Es liegt mir eine Teilungserklärung vor, mit der ein bereits bestehendes TE aufgeteilt wird.
Ich muss sehr viel auslegen.
Da ich mir in der ursprünglichen Teilungserklärung die Zeichnungen zu der Abgeschlossenheitsbescheinigung ansehen wollte, ist mir aufgefallen, dass seinerzeit eine Zeichnung des jetzt aufzuteilenden Gebäudes (2. Bauabschnitt) nicht vorlag und dass für einen als Gemeinschaftsraum bezeichneten Raum sowie den Gebäudeteil des 2. Bauabschnitts kein Grundbuch angelegt wurde.
Die Miteigentumsanteile betragen jedoch zusammen 10.000/10.000.
Außerdem wurde in alle WE-Grundbücher eingetragen:
Diesem Sondereigentum ist ein Sondernutzungsrecht an Terrasse, Balkon, Dachterrasse, Stellplatz im Aufteilungsplan mit Nr.
- jeweilige Nr. der Wohnung - zugeordnet.
Die Wohnungen liegen im Erd- sowie 1. und 2. OG außerdem gibt es große Wohnungen im Dachbereich mit den entsprechenden Dachterrassen.
An diesen sollen natürlich die anderen Eigentümer kein Sondernutzungsrecht haben.
Und nun?
Ich bin ziemlich hilflos und auch meine Kollegen wissen nicht weiter.
Zu den noch nicht angelegten WE-Grundbüchern liegen natürlich schon v i e l e Neuanträge vor.