Hallo,
meine Geschäftsstelle hat mir eine Grundakte mit dem Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek vorgelegt. Diese haben ich dann gleich eingetragen. Drei Tage später kam sie mit einem Antrag auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung. Dieser Antrag war 2 Stunden vor der Sicherungshypothek eingegangen und sie hatte ihn wohl erst beiseite gelegt. Nun passt meine Rangfolge ja leider nicht mehr. Kann ich hier einen Amtswiderspruch bei der Sicherungshypothek zugunsten der Vormerkungsberechtigten bezüglich des Rangs eintragen?
Danke
Mel72