Societe civile immobiliere

  • Hallo,

    ich habe in einem Kaufvertrag als Erwerberin eine societe civile immobiliere (was auf französisch wohl Immobiliengesellschaft bürgerlichen Rechts heisst).
    Hat jemand so einen Fall schon einmal gehabt oder weiss, ob diese Erwerberin rechtsfähig und damit eintragungsfähig ist?
    Ich habe bisher herausgefunden, daß sie eine Verwaltungsgesellschaft ist, wenn ihr Zweck darin besteht, die in ihrem Besitz befindlichen Immobilien zu verwalten.
    Zur Gründung genügen zwei Personen, die Anteile dieser Gesellschafter entsprechen im Regelfall dem Anteil des Kapitaleinsatzes für die erworbene Immobilie.
    Einen Geschäftsführer hat sie auch.
    Klingt für mich alles wie die deutsche GbR, so daß ich dazu tendiere, die Eintragung vorzunehmen. Oder was meint ihr?
    Vielen Dank bereits für die Antworten!

  • Wenn der BGH

    V ZB 41/14

    und der EuGH

    C-195/15

    schon nix dagegen haben...

    Es stort auch uberhaupt nicht, wenn Bemuhungen unterbleiben, bei solchen franzosischen Bezeichnungen die Zeichen uber den Buchstaben mit einzutragen. Was schon im Rechtspflegerforum (unter #1) nicht fur notig angesehen wird, kann auch bei der Eintragung im Grundbuch nicht storend wirken.

    DESIRE IS THE HURDLE TO SALVATION AND TIES ONE TO SAMSARA


  • Es stort auch uberhaupt nicht, wenn Bemuhungen unterbleiben, bei solchen franzosischen Bezeichnungen die Zeichen uber den Buchstaben mit einzutragen. Was schon im Rechtspflegerforum (unter #1) nicht fur notig angesehen wird, kann auch bei der Eintragung im Grundbuch nicht storend wirken.


    :( wenn du sonst keine Sorgen hast ...

  • In den in Nr. 2 und 3 eingestellten Entscheidungen ist von einer "Société civile immobilière" die Rede.

    In meinem Fall erwirbt eine "Société civile de placement immobilier (Klarname folgt)", laut Notar eine französische Immobilien-Investmentgesellschaft. Im mir vorgelegten Registerauszug aus dem Registre du Commerce et des Societes ist als "Forme juridique" eingetragen: "Société civile de placement immobilier".

    Im BeckOK GBO finde ich unter den Gesellschaften der einzelnen Staaten Rn. 113 - 114.38 (Sonderbereich IPR) Frankreich betreffend nur die société civile (SCI), eine GbR nach französischem Recht, die rechtsfähig ist.

    Handelt es sich hier um unterschiedliche Gesellschaftsformen ?

    Für das Grundbuchverfahren (es liegt mir der Antrag auf Eigentumsumschreibung vor) habe ich mir überlegt, dass die Gesellschaft eintragungsfähig sein dürfte, da sie in einem französischen Register eingetragen ist und die Vertretungsverhältnisse der Gesellschaft daraus entnommen werden können.

  • Ich habe noch herausgefunden, dass es sich bei der Société civile de placement immobilier wohl um einen geschlossener Immobilienfonds für deutsche und französische Anleger handelt (Abkürzung: SCPI)(Quelle: Hinweis auf Aufsatz von Jacques-Henry de Bourmont, Guillaume Rubechi in IWB 2003/16 Fach 5, Gruppe 2, 1359-1366 - juris-).

  • Hallo,
    ich soll ebenfalls eine Eintragung zugunsten einer Sociètè Civile de Placement Immobilier à capital vairable (SCPI) vornehmen. Gibt es zwischenzeitlich weitere Erkenntnisse über diese französische Gesellschaftsform? Über eine normale Suche im Internet bin ich nicht sooo schlau geworden, zumal ich diese Sprache nicht spreche.:oops:

  • Ich stelle mir diese Frage hinsichtlich der

    Sociètè Civile de Placement Immobilier à capital variable auch gerade. Wie tragt ihr diese denn ein? mit [Name] SCPICAV, Sitz, Frankreich oder alles ausgeschrieben?:gruebel:

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