Hi,
hebt ihr die Sonderinsolvenzverwaltung nach Zweckerledigung (Geltendmachung von Ansprüchen gegen den IV ODER auch Prüfung von Forderungen) auf oder lasst ihr das "weiterlaufen" bis zur Aufhebung des Verfahrens?
LG
Aufhebung Sonderinsolvenzverwaltung
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wir heben nicht gesondert auf. Da Sonderverwaltung nur für einen bestimmten Zweck angeordnet, ist sie unseres Erachtens sowieso beendet, wenn Zweck erreicht.
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Sehe ich ebenfalls so.
Die hier verwendete Vorlage ist so konzipiert, dass der Aufgabenkreis im Tenor des Bestellungsbeschlusses bezeichnet und darüber auch in die Bestellungsurkunde und die Internetveröffentlichung eingesteuert wird. Daher könnte der Sonderinsolvenzverwalter nichts unternehmen, was außerhalb seines Aufgabenkreises liegt.
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Vielen Dank
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