5. Ein fehlender Prüfvermerk muss durch das Grundbuchamt nicht beanstandet werden und stellt kein Eintragungshindernis dar.
Leider falsch! Ein fehlender Prüfvermerk ist ein formelles Eintragungshindernis und daher (eigentlich) vom GBA zu beanstanden.
Dennoch wird ein fehlender Vermerk in der Praxis derzeit wohl häufig nicht bemängelt, weil man schlichtweg keinen Sinn in dem Vermerk insgesamt erkennen kann.