Stempeln in Stuttgart?

  • Hallo Zusammen,

    ich werde ab September 2017 in Schwetzingen Rechtspflege studieren und werde später dann hoffentlich in Stuttgart oder Umgebung arbeiten.
    Es ist ja nun seit einiger Zeit so, dass Rechtspfleger nicht mehr stempeln müssen. Allerdings habe ich gehört, dass das nicht überall so ist.
    Jetzt frage ich mich wie das in Stuttgart ist.
    Kann mir jemand sagen, wie das in Amtsgerichten in Stuttgart oder Umgebung ist? Wird hier noch gestempelt oder gibt es freie Zeiteinteilung?
    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand etwas dazu erzählen kann, der in Stuttgart arbeitet.

    Liebe Grüße

    Michelle


  • Es ist ja nun seit einiger Zeit so, dass Rechtspfleger nicht mehr stempeln müssen. Allerdings habe ich gehört, dass das nicht überall so ist.


    Wär mir neu , dass es in Ba-Wü ( was hat das mit Stuttgart allein zu tun ? ) bereits die Vertrauensarbeitszeit gibt.
    Abgesehen davon , dass in Großbehörden wie wohl in Stuttgart ein Zeiterfassungssystem vorhanden ist ( und nicht wie hier an der Behörde :)) , bin ich der Meinung , dass es vor Abschluss des Studiums wichtigere Fragen gibt.

    Wieso bist du Dir außerdem sicher , später im Großraum Stuttgart arbeiten zu können ?
    Dich kanns genauso ins württembergische Allgäu verschlagen.

  • Die 3,5 Jahre bis zum Arbeitsbeginn als Rechtspfleger sind eine lange Zeit. Da kann noch viel passieren. Selbst in Berlin mit landesweiter VAZ gibt es Dienststellen ohne VAZ (KG, StA). Stell Dir die Frage zu gegebener Zeit!


  • Es ist ja nun seit einiger Zeit so, dass Rechtspfleger nicht mehr stempeln müssen. Allerdings habe ich gehört, dass das nicht überall so ist.


    Wär mir neu , dass es in Ba-Wü ( was hat das mit Stuttgart allein zu tun ? ) bereits die Vertrauensarbeitszeit gibt.
    Abgesehen davon , dass in Großbehörden wie wohl in Stuttgart ein Zeiterfassungssystem vorhanden ist ( und nicht wie hier an der Behörde :)) , bin ich der Meinung , dass es vor Abschluss des Studiums wichtigere Fragen gibt.

    Wieso bist du Dir außerdem sicher , später im Großraum Stuttgart arbeiten zu können ?
    Dich kanns genauso ins württembergische Allgäu verschlagen.

    Ich glaube nicht, das MS nach einer derart deplatzierten Belehrung gefragt hat. Sie hat höflich eine einfache Frage gestellt, die man in einer angemessenen Tonlage beantworten sollte.

  • Yepp bzgl. Dirk :daumenrau.
    Vielleicht gibt's in 3,5 Jahren hier auch die VAZ ?
    Zumindest hat das der hiesige Landesverband auf der Agenda.

    Ansonsten liegt es mir fern, jemanden nahe zu treten.
    Eine Fixierung auf Stuttgart und Umgebung halte ich aber für verfrüht.
    Im übrigen sind wir hier nicht im Streichelzoo.
    Von den Anwärtern in Ba-Wü wird nun einmal ziemlich viel Flexibilität verlangt.

  • Yepp bzgl. Dirk :daumenrau.
    Vielleicht gibt's in 3,5 Jahren hier auch die VAZ ?
    Zumindest hat das der hiesige Landesverband auf der Agenda.

    Ansonsten liegt es mir fern, jemanden nahe zu treten.
    Eine Fixierung auf Stuttgart und Umgebung halte ich aber für verfrüht.
    Im übrigen sind wir hier nicht im Streichelzoo.
    Von den Anwärtern in Ba-Wü wird nun einmal ziemlich viel Flexibilität verlangt
    .

    Was hat das mit der Frage von MS zu tun?

  • Ich würde mal sagen : sehr viel !
    Schließlich ist Stuttgart nicht der Nabel der Rechtspflegerwelt in Ba-Wü.
    Im übrigen passiert es im Forum öfters , dass "gescheite" Antworten nicht zwingend etwas mit der ursprünglichen Fragestellung zu tun haben müssen.

  • Ich würde mal sagen : sehr viel !
    Schließlich ist Stuttgart nicht der Nabel der Rechtspflegerwelt in Ba-Wü.
    Im übrigen passiert es im Forum öfters , dass "gescheite" Antworten nicht zwingend etwas mit der ursprünglichen Fragestellung zu tun haben müssen.

    Das dürfte eine klassische Fehleinschätzung sein. Vielmehr hast Du das Thema komplett verfehlt.

    @MS: Es tut mir leid, dass Du hier auf Deine höfliche Frage keine höfliche und angemessene Antwort bekommst, sondern Dir Belehrungen und Vorträge von selbsternannten Moralaposteln anhören musst. Nicht alle Kollegen sind so! Ich wünsche Dir viel Spass und Glück beim Studium!

  • Wo habe ich das Thema verfehlt ?
    Ich habe darauf hingewiesen , dass es in Ba-Wü noch keine Vertrauensarbeitszeit gibt und daher eine Zeiterfassung ( Stempeln bzw. welche Art auch immer ) zu erfolgen hat ?

    Einmal editiert, zuletzt von Wolf (13. Juni 2017 um 06:51)

  • Auch ich finde deine Frage etwas zu früh gestellt, möchte sie dir aber gerne so gut ich kann beantworten.
    Ich wüsste auch nicht, dass es in BW bereits die VAZ gibt.
    Die Gerichte, die ich bisher erlebt habe, dazu gehört auch das AG Stuttgart selbst, haben/hatten keine VAZ, was heißt überall wurde gestempelt.
    Richtig ist aber dass sich in der Zeit des Studiums viel ändern kann.

  • Ich würde mal sagen : sehr viel !
    Schließlich ist Stuttgart nicht der Nabel der Rechtspflegerwelt in Ba-Wü.
    Im übrigen passiert es im Forum öfters , dass "gescheite" Antworten nicht zwingend etwas mit der ursprünglichen Fragestellung zu tun haben müssen.

    Das dürfte eine klassische Fehleinschätzung sein. Vielmehr hast Du das Thema komplett verfehlt.

    @MS: Es tut mir leid, dass Du hier auf Deine höfliche Frage keine höfliche und angemessene Antwort bekommst, sondern Dir Belehrungen und Vorträge von selbsternannten Moralaposteln anhören musst. Nicht alle Kollegen sind so! Ich wünsche Dir viel Spass und Glück beim Studium!

    :daumenrau

    Das scheint hier leider in letzter Zeit (bei einigen Usern!!!) so Usus geworden sein. Es geht m. E. gar nicht mehr darum eine Antwort auf die Fragen zu geben. Deshalb kann es einem wirklich vergehen, überhaupt noch etwas zu schreiben.
    Man hat das Gefühl, dass sich auf die Beiträge gestürzt und man zerrissen wird. Das eigentliche Thema ist scheinbar von Desinteresse. Hauptsache, man kann klugscheissen und den anderen mit Belehrungen und einer übergroßen Portion Arroganz überhäufen. Da steckt wohl viel persönlicher Frust dahinter.
    Schade. Es hat Mal richtig Spaß gemacht hier...

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.


  • Die Gerichte, die ich bisher erlebt habe, dazu gehört auch das AG Stuttgart selbst, haben/hatten keine VAZ, was heißt überall wurde gestempelt.
    Richtig ist aber dass sich in der Zeit des Studiums viel ändern kann.


    Vielleicht ist die Frage auch nur unpräzise formuliert und bezieht sich auf die Anwärter?
    Bei meinem Ausbildungsgericht (in Baden-Württemberg, aber anderer Landesteil) mussten die Anwärter zu meiner Zeit noch nicht stempeln, im Gegensatz zu den normalen Rechtspflegern. Inzwischen bzw. seit einiger Zeit müssen auch die Anwärter stempeln (bzw. ihren Chip vors Lesegerät halten). Wie dies beim AG Stuttgart gehandhabt wird, weiß ich leider nicht.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • OK ; OK ..... ich rudere in Teilen zurück. War wohl zu forsch.:oops:

    Schieben wir es teilweise darauf zurück, dass

    a.) ein Wolf nicht immer so spurt , wie es ein Großteil der Menschheit erwartet

    b.) Stuttgart für einen Badener durchaus ein Reizwort darstellen kann.:)

    An meiner Meinung , einen ( künftigen ) Anwärter nicht in Watte zu packen und ( daher ) mit der Realität konfrontieren zu müssen , halte ich fest.
    In der Tat macht aber der Ton die Musik.

    Einmal editiert, zuletzt von Wolf (13. Juni 2017 um 10:10)

  • Das scheint hier leider in letzter Zeit (bei einigen Usern!!!) so Usus geworden sein. Es geht m. E. gar nicht mehr darum eine Antwort auf die Fragen zu geben. Deshalb kann es einem wirklich vergehen, überhaupt noch etwas zu schreiben.
    Man hat das Gefühl, dass sich auf die Beiträge gestürzt und man zerrissen wird. Das eigentliche Thema ist scheinbar von Desinteresse. Hauptsache, man kann klugscheissen und den anderen mit Belehrungen und einer übergroßen Portion Arroganz überhäufen. Da steckt wohl viel persönlicher Frust dahinter.
    Schade. Es hat Mal richtig Spaß gemacht hier...

    Aber sowas von zustimm. :daumenrau

  • Die Frage ist ggf. auch für die Praxiszeit der Anwärter interessant. Ich an meinem damaligen Ausbildungsgericht musste nicht stempeln, mir sind jedoch Kollegen bekannt, die dies als Anwärter auch mussten.

  • Die Frage ist ggf. auch für die Praxiszeit der Anwärter interessant. Ich an meinem damaligen Ausbildungsgericht musste nicht stempeln, mir sind jedoch Kollegen bekannt, die dies als Anwärter auch mussten.

    Das musste ich auch nicht. Es hing von dem Gutdünken des ausbildenden Rechtspflegers ab, wann man kommen und gehen konnte. Ich war allerdings auch nicht in Ba-Wü.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Die Mehrzahl der Anwärter , mit denen ich u.a. als praxisbegleitender Dozent und Ausbildungsleiter zu tun habe, müssen in den auswärtigen Ausbildungsgerichten stempeln.
    Hier funktioniert das nicht mangels Zeiterfassungsgerät, sodass es für die Anwärter auf manuelle Zeiterfassung wie bei allen Beschäftigten hier hinausläuft.
    Das hiesige OLG wünscht ausdrücklich Zeiterfassung bei Anwärtern, mit welchen Bordmitteln auch immer.

  • Guten Tag!
    Vorab: Was in Stuttgart läuft, weiß ich nicht.
    Ich kenne es aber so, dass frisch ausgelernte Rechtspfleger nicht an der Vertrauensarbeitszeit teilnehmen dürfen. Erst nach Ablauf von ca. 1 Jahr. Ist aber sicherlich Bundesland abhängig.

    LG Döner

  • Guten Tag!
    Vorab: Was in Stuttgart läuft, weiß ich nicht.
    Ich kenne es aber so, dass frisch ausgelernte Rechtspfleger nicht an der Vertrauensarbeitszeit teilnehmen dürfen. Erst nach Ablauf von ca. 1 Jahr. Ist aber sicherlich Bundesland abhängig.

    LG Döner

    :eek: Das finde ich ja krass. Gibt es dafür eine (gute) Begründung?

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

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