Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe hier zum ersten Mal einen Antrag auf einen europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontopfändung vorliegen. Der Gläubiger wohnt in 86739 Ederheim, der Schuldner lebt inzwischen in Spanien, der Titel ist vom AG Coburg. Der Gläubiger hatte seinen Antrag zunächst an das AG Coburg geschickt. Das AG Coburg hat die Sache an mein Gericht, das AG Stolzenau weitergeleitet. Laut Titel wohnte der Schuldner damals im Amtsgerichtsbezirk Stolzenau. Welches Gericht ist denn tatsächlich örtlich zuständig?
Des Weiteren wird die Einholung von Kontoinformationen beantragt. Ich habe herausgefunden, dass dies im Wege eines Ersuchens über das Bundesamt für Justiz in Bonn möglich ist? Wie stellt man denn das Ersuchen?