Hallo,
ich habe zwei Ehegatten in Gütergemeinschaft im Grundbuch eingetragen. A ist nun verstorben und hat seinen Ehegatten B als Alleinerben eingesetzt. Sofern B allerdings wieder heiratet, fällt der Nachlass des A an dessen Abkömmlinge. B steht inzwischen unter Betreuung und veräußert jetzt den Grundbesitz. Die Zustimmung der Nacherben ist ja nicht erforderlich, da das Grundstück zum Gesamtgut der Gütergemeinschaft gehörte. Ich frage mich aber, ob ich einen Nachweis brauche, dass B nicht wieder geheiratet hat?