Gläubigerausschussmitglieder nicht zum Schlusstermin geladen

  • Hallo zusammen,

    ich brauche mal dringend Eure Hilfe. Ich habe hier eine Vertretungsakte und soll einen mdl. Schlusstermin (Altverfahren) leiten.
    Nach Prüfung der Akte habe ich festgestellt, dass die Schlussterminsbestimmung nicht an die Mitglieder des Gläubigerausschusses zugestellt worden ist. Ich habe daher nur die öffentliche Bekanntmachung als Zustellnachweis.
    Ein Vermerk des Gläubigerausschusses über die Prüfung der Schlussrechnung i.S. des § 66 Abs. 2 InsO liegt mir ebenfalls nicht vor.
    Weiterhin haben die Gläubigerausschussmitglieder teilweise keine Vergütung beantragt.

    Muss ich was im ST beachten?

    LG

  • Wurde denn dem GA Gelegenheit gegeben, die SR zu prüfen?

    Wurde dem GA Frist zur Stellungnahme gesetzt?


    Wegen der Tilgungsreihenfolge ist es natürlich dumm, wenn sich ein Gläubigerausschussmitglied nicht mit einem Vergütungsantrag meldet.

    Eine gesonderte Ladung für den ST ist, von der öffentlichen Bekanntmachung einmal abgesehen, auch nicht zwingend. Kannst ja noch nachschieben....

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Das Gericht hat die Gläubigerausschussmitglieder nicht gesondert aufgefordert, die SRL zu prüfen und evtl. Vergütungsanträge einzureichen.

    Ich würde jetzt nochmal wegen den Vergütungsanträgen nachfragen.

  • Das Gericht hat die Gläubigerausschussmitglieder nicht gesondert aufgefordert, die SRL zu prüfen und evtl. Vergütungsanträge einzureichen.

    Wenn der GA keine Kenntnis von der SR hat, die hiesigen Gerichte, nicht der IV selbst, übersenden entsprechende Mehrexemplare der SR an die Ausschussmitglieder, mit der Aufforderung zur Prüfung und Stellungnahme, dann wird es natürlich schwer, einen Prüfbericht zu erhalten.

    Da die Prüfung der SR nach landläufiger Meinung aber Pflichtaufgabe des GA ist, müsste man ihm auch die Möglichkeit hierzu einräumen, zumal da auch Schadenersatzansprüche mit verbunden sein können.

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  • Falls mal ein GA bestellt worden sein sollte, senden wir die SR nebst Mehrexemplaren zum AG, damit von dort aus weiter verteilt werden kann. Ist ja möglich, dass das AG den GA-Mitgliedern noch etwas auf den Weg geben will, Hinweis auf Vergütung, Frist zur Stellungnahme, pp.

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