Hallo Ihr Lieben,
Ich bin seit ein paar Tagen in der Praxis und habe jetzt eine Akte wo der Pfüb nachträglich aufgehoben werden soll. Wie sich herausgestellt hat, war die Gläubigerin (eine GmbH & Co. KG) zum Zeitpunkt des Erlasses längst erloschen. Die Schuldnerin hat jetzt Erinnerung gem. 766 ZPO eingelegt.
Ich soll jetzt den Beschluss vorbereiten und mir fehlen etwas die Worte.
Könntet Ihr mir bitte helfen ? Hat jemand Rechtssprechung und oder einen Tipp wo ich im Zöller etwas finde ? Ich suche die ganze Zeit aber fündig werde ich nicht so richtig. Die Gläubigerin war nicht mehr parteifähig, dass ist logisch aber was könnte ich noch in die Begründung mit aufnehmen ?
Bitte seid nachsichtig mit mir. Liebe Grüße und vielen dank!