Der nicht ganz unbedeutende Internet-Versandhändler A gewährt seinen Angestellten Mitarbeiteraktien (Restricted Stock Units (RSU)). Auch Schuldner S ist bei A angestellt. A zahlt ihm nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein paar Tausend EUR Aktienerlöse aus, die auch auf der Gehaltsabrechnung aufgeführt sind. An den IV führt A nix ab, obwohl die Pfändungsgrenze weit überschritten ist.
A stellt sich auf den Standpunkt, gar nicht Drittschuldner bzgl. dieser Aktienerlöse zu sein. Dies sei vielmehr die US-Bank M. Die Auszahlung über A erfolge nur aus Abrechnungsgründen. IV möge sich doch bitte an die M-Bank wenden. Die sitzt in den USA, was eine evtl. Beitreibung des recht geringen Betrages wirtschaftlich unsinnig macht.
Was meint Ihr, ist A zahlungspflichtig?
Grüße!